„Der Ausbau der Hohlstraße in Katzem erfolgt gemäß Lageplan Straßenbau 665.2.501_1. Gegenüber der am 21.06.2016 beschlossenen Planung wird hier auf die Anlage von dämpfenden Maßnahmen in Form von Aufpflasterungen verzichtet. Die Kanalplanung ist von den Änderungen nicht betroffen.“
27.06.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
Ö 7.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
„Der Ausbau der Hohlstraße in Katzem erfolgt gemäß Lageplan Straßenbau 665.2.501_1. Gegenüber der am 21.06.2016 beschlossenen Planung wird hier auf die Anlage von dämpfenden Maßnahmen in Form von Aufpflasterungen verzichtet. Die Kanalplanung ist von den Änderungen nicht betroffen.“