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Vorlage - A 61/402/2017  

 
 
Betreff: 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen westlich B57), Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
27.06.2017 
18. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
29.06.2017 
19. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
05.07.2017 
17. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahme Öffentl. und TÖB, 19.Änd. FNP  
19. Änd. FNP - Stellungnahmen Behörden und sonstige TÖB Landwirtschaftskammer NRW  
19. Änd. FNP Stellungnahmen Behörden und sonstige TÖB Erftverband  
Übersicht Geltungsbereich 19.Änderung FNP  

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 21.12.2016  hat der Rat der Stadt Erkelenz den Aufstellungsbeschluss der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen westlich B57), Erkelenz-Mitte, gefasst und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB  sowie den Bezirksausschuss  Erkelenz-Mitte zu beteiligen.

 

  1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 8 vom 10.03.2017 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 21.03.2017 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.

 

 

  1. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 20.03.2017  an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

  1. Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 20.03.2017 beteiligt.

Die 19. Änderung  des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (gewerbliche Bauflächen westlich B57), Erkelenz-Mitte, wurde in der Sitzung am 04.04.2017 vorgestellt. Hinsichtlich der  19. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):

„Der Bezirksausschuss Erkelenz stimmt der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (gewerbliche Bauflächen westlich B57) zu.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden.

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Flächennutzungsplanänderung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (gewerbliche Bauflächen westlich B57), Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage  - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.Der Entwurf der  19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (gewerbliche Bauflächen westlich B57), Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Über die Erschließung des Plangebietes soll nach Rechtskraft eines Bebauungsplanes ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB zwischen der Stadt Erkelenz und der RWE Power AG abgeschlossen werden.


Anlagen:

Anlage - Stellungnahme der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen westlich B57), Erkelenz-Mitte

Anlage – Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Heinsberg, Gereonstraße 80, 41747 Viersen, Schreiben vom 21.04.2017

Anlage - Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Erftverband, Postfach 1320, 50103 Bergheim, Schreiben vom 04.04.2017

 

Übersicht über den Geltungsbereich der  19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen westlich B57), Erkelenz-Mitte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme Öffentl. und TÖB, 19.Änd. FNP (351 KB)      
Anlage 2 2 19. Änd. FNP - Stellungnahmen Behörden und sonstige TÖB Landwirtschaftskammer NRW (136 KB)      
Anlage 3 3 19. Änd. FNP Stellungnahmen Behörden und sonstige TÖB Erftverband (100 KB)      
Anlage 4 4 Übersicht Geltungsbereich 19.Änderung FNP (533 KB)