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Vorlage - A 61/406/2017  

 
 
Betreff: Gründung des Zweckverbands Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
27.06.2017 
18. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
29.06.2017 
19. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
05.07.2017 
17. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Satzung Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler  

Tatbestand:

  1. Vorbemerkungen

Die Räte der Städte Mönchengladbach und Erkelenz sowie der Gemeinden Jüchen und Titz haben Ende 2016 in gleichlautenden Beschlüssen die Verwaltungen beauftragt, alle Prüfungen vorzunehmen, um die Gründung eines Zweckverbands zur Konkretisierung und Umsetzung der Ergebnisse des Werkstattverfahrens auf Grundlage des Drehbuchs vorzubereiten (vgl. Vorlage A 61/379/2016). Diesen Beschluss umsetzend, haben die Verwaltungen die vorliegende gemeinsam abgestimmte Satzung für den Zweckverband „Tagebaufolgelandschaft Garzweiler“ (Arbeitstitel) erarbeitet.

 

In den folgenden Kapiteln sind einige wesentliche Grundgedanken zur Satzung aufgeführt. Die Satzung ist als Anlage beigefügt.

 

  1. Aufgaben des Zweckverbandes

Die Aufgaben des Zweckverbands sind in § 3 der Satzung beschrieben. Im Wesentlichen soll es Aufgabe des Zweckverbandes sein, das Drehbuch weiterzuentwickeln und auf seiner Grundlage konkrete Projekte zu initiieren, den Zweckverband regional zu vernetzen und Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.

 

Bei der Weiterentwicklung und Umsetzung des Drehbuchs wird es darauf ankommen, zeitliche, inhaltliche und räumliche Prioritäten zu setzen, Schnittstellen zu den eigenen Planungen der Verbandsmitglieder und von RWE einzurichten und diese Planungen in den Zweckverband zu integrieren, wiederkehrende Planungswerkstätten sowie Machbarkeitsstudien, Gutachten, Planungen für Schwerpunktbereiche unter Beteiligung von externen Fachexperten zu beauftragen und zu steuern.

 

Die Initiierung von Projekten umfasst neben der Integration eigener Projekte der Verbandsmitglieder die Steuerung, Umsetzung und Vermarktung gemeinsamer Projekte und Maßnahmen (beispielsweise das Grüne Band/ der grüne Ring) und ggf. die Übernahme der Steuerung und Umsetzung kommunaler Projekte und Maßnahmen auf Grundlage des Drehbuchs nach besonderer Vereinbarung.

 

Zur Erfüllung dieser Aufgaben obliegt dem Zweckverband auch die Akquise von Fördermitteln und Fremdfinanzierungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Organe des Zweckverbandes

 

 

  1. Verbandsversammlung

 

Die Verbandsversammlung beschließt über alle Angelegenheiten des Zweckverbandes, soweit sie nicht auf ein anderes Organ übertragen sind. In der Satzung festgeschrieben wird, dass die operativen Aufgaben des Zweckverbandes zur Entscheidung auf den Lenkungsausschuss übertragen werden. Es verbleiben bei der Zweckverbandsversammlung die Entscheidung über Änderungen der Satzung, der Erlass der Haushaltssatzung, die Wahl des Rechnungsprüfers, haushalts- und vermögensrechtliche Entscheidungen sowie Personalangelegenheiten von erheblicher Bedeutung, die Aufnahme und das Ausscheiden von Verbandsmitgliedern sowie die Auflösung des Zweckverbands. Die Verteilung der Sitze folgt dem Anteil des Verbandsmitglieds an der Verbandsumlage. Das Unternehmen RWE Power AG entsendet einen Vertreter mit beratender Stimme.

  1. Lenkungsausschuss

Dem Lenkungsausschuss obliegen die operativen Entscheidungen. Ihm gehören die Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder an bzw. von Ihnen Ermächtigte.

Das Unternehmen RWE Power AG entsendet einen Vertreter mit beratender Stimme.

  1. Verbandsvorsteher

 

Der Verbandsvorsteher führt die Geschäfte und vertritt den Zweckverband nach außen. Er koordiniert und leitet den Lenkungsausschuss.

 

 

 

 

 

  1. Verbandsumlage

Für die Kosten des Zweckverbandes, die nicht durch Einnahmen gedeckt werden, wird eine Verbandsumlage erhoben. Die Verbandsumlage orientiert sich an dem Nutzen, den die Verbandsmitglieder aus der Übertragung von Aufgaben auf den Zweckverband ziehen. Da aufgrund der Mitgliedschaft in dem Zweckverband bereits eine stärkere überörtliche Repräsentation in Fragen des Strukturwandels verbunden ist, als dies als Einzelkommune möglich ist, wird ein Sockelbetrag von 7.500 € festgeschrieben. Darüber hinaus wird der Nutzen anhand der drei Faktoren Einwohnerzahl, Gemeindefläche und Flächeninanspruchnahme durch den Tagebau bestimmt.

 

Diese Faktoren stehen gleichberechtigt nebeneinander. Die Einwohnerzahl ist deswegen als Faktor zu berücksichtigen, weil die Tagebaufolgelandschaft zumindest teilweise auch freizeitlichen Wert bieten soll und dieser Wert jedem Einwohner der Verbandsmitglieder zur Verfügung steht. Die Gemeindefläche ist als Faktor einzubeziehen, weil die Aufgabenwahrnehmung des Zweckverbandes nicht beschränkt werden soll auf den Bereich des eigentlichen Tagebaus, sondern das gesamte Gebiet der Verbandsmitglieder einbezogen werden soll, soweit der Strukturwandel betroffen ist. Die Flächeninanspruchnahme durch den Tagebau ist als Faktor zu berücksichtigen, da auf diesen Flächen große Entwicklungsflächen entstehen.

 

Um die Umlageanteile planbar zu gestalten, werden für die drei Faktoren jeweils Ränge vergeben, die das Verhältnisse der Verbandsmitglieder betreffend den jeweiligen Faktor zum Ausdruck bringen. Diese ergeben sich aus nachfolgender Tabelle:

 

 

  1. Rang
  1. Rang
  1. Rang
  1. Rang

Einwohnerzahl

Mönchenglad-bach (259.996)

Erkelenz (43.350)

Jüchen (23.260)

Titz (8.277)

Gemeindefläche

Mönchenglad-bach (170,47 qkm)

Erkelenz (117,34 qkm)

Jüchen (71,87 qkm)

Titz (67,51 qkm)

Flächeninan-spruchnahme

Erkelenz (3.880 ha)

Jüchen (2.700 ha)

Titz (220 ha)

Mönchenglad-bach (110 ha)

 

 

Jedem Rang wird ein fester Anteil an der Verbandsumlage zugeschrieben:

RangAnteil an der Verbandsumlage

 

Rang

Anteil an der Verbandsumlage

1

19,05 %

2

9,52 %

3

4,76 %

4

0,0 %

 

Insgesamt ergibt sich somit folgender Anteil der Verbandsmitglieder an der Verbandsumlage:

 

nchengladbach

38,10 %

Erkelenz

38,10 %

chen

19,04 %

Titz

4,76 %

 

Die Gewichtung der Anteile an der Verbandsumlage stellt einen Kompromiss zwischen tatsächlichen Unterschieden in den Verhältnissen der Verbandsmitglieder und einer Vereinfachung bei der Umlageberechnung dar. Mit ihr soll verhindert werden, dass die Berechnung der Umlageanteile zum Streit zwischen den Verbandsmitgliedern führen kann. Deswegen bilden sie nicht exakt und auf den einzelnen Faktor bezogen die tatsächlichen Unterschiede ab. Gleichwohl sollen die Unterschiede der Ränge untereinander in etwa die unterschiedlichen Verhältnisse auf alle Faktoren bezogen abbilden.

 

  1. Verbandsversammlung

 

Damit auch die Gemeinde Titz politisch angemessen vertreten ist, wurden für die Verbandsversammlung eine Größe von 54 Mitgliedern berechnet, die aus den Vertretern der

Verbandsmitglieder bestehen. Dabei vertreten

1. je 18 Mitglieder die Stadt Mönchengladbach und die Stadt Erkelenz,

2. 10 Mitglieder die Gemeinde Jüchen und

3. 3 Mitglieder die Gemeinde Titz.

 

Zusätzlich gehören die jeweilige Hauptverwaltungsbeamtin oder der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte der Verbandsmitglieder oder – mit Zustimmung der entsprechenden Dienstvorgesetzten – eine Person aus dem Kreis der allgemeinen Vertreter/innen oder der leitenden Beamten/innen der jeweiligen Verbandsmitglieder zu den Vertretern.

 

  1. Kosten des Zweckverbands

 

r den Betrieb der Geschäftsstelle ist die Anmietung und Ausstattung von Dienstumen für die zu beschäftigenden Mitarbeiter notwendig. Personalkosten entstehen neben dem Geschäftsführer für die Beschäftigung eines Assistenten des Geschäftshrers und einer Kraft für das Sekretariat. Die Personal- und Sachkosten werden auf Basis des KGSt-Berichts Nr. 7/2016 „Kosten eines Arbeitsplatzes 2016/2017 wie folgt errechnet:

 

 

Geschäftsführer

Personalkosten

95.300 € (EG 14)

Sachkosten

9.700 €

Gemeinkosten

19.060 € (20 % der Personalkosten)

Summe

124.060 €

 

Assistent

Personalkosten

75.300 € (EG 11)

Sachkosten

9.700 €

Gemeinkosten

15.060 € (20 % der Personalkosten)

Summe

100.060 €

 

Sekretariat

Personalkosten

52.700 € (EG 8)

Sachkosten

9.700 €

Gemeinkosten

10.540 € (20 % der Personalkosten)

Summe

72.940 €

 

Die Werte beinhalten bei den Sachkosten die Raumkosten (Miete, Betriebs- und Unterhaltungskosten; Büroausstattung), Geschäftskosten (Reisekosten, Zeitungen und Literatur, Büromaterial, Porto, Kopierer), Telekommunikationskosten (Festnetz, Fax, Mobilfunk, Internet) sowie die IT-Kosten (Hardware, Software, Schulungskosten, Zentrale Leistungen wie Rechenzentrum oder dezentrale Benutzerbetreuung sowie die Kosten in den dezentralen Einheiten für Software und Pflege). Insgesamt muss mit Kosten für Personal und Sachkosten in Höhe von 297.060 € gerechnet werden.

Darüber hinaus entstehen Kosten für die Weiterentwicklung der Planungen für die Tagebaufolgelandschaft. Aus den Erfahrungen der Planungswerkstatt Wanlo im Jahr 2016 sind hierfür ca. 150.000 € anzusetzen für das Honorar der Experten sowie Räumlichkeiten und Verpflegung. Damit verbleibt an Grundkosten ein Betrag von 447.060 €.

r Auslagenersatz der Zweckverbandsorgane, Öffentlichkeitsarbeit und die konkrete Planung von Projekten in Umsetzung des weiterentwickelten Drehbuchs werden voraussichtlich weitere 175.000 € notwendig. Es ist daher insgesamt mit jährlichen Kosten von rund 625.000 € zu rechnen. Die Umsetzung konkreter Projekte ist damit nicht verbunden. Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt entweder in Eigenverantwortung der Verbandsmitglieder oder nach gesonderter Vereinbarung durch den Zweckverband.

Das Unternehmen RWE Power AG hat eine Kostenbeteiligung in Höhe von 200.000 € schriftlich zugesagt.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

1.     Der Rat beschließt die vorliegende Zweckverbandssatzung (Anlage 1).

2.     Der Rat beauftragt die Verwaltung zur Einreichung der zur Genehmigung des Zweckverbands erforderlichen Unterlagen bei der Bezirksregierung.“


Finanzielle Auswirkungen:

Gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung sind die Mitglieder des Zweckverbandes zur Entrichtung der Verbandsumlage verpflichtet. In Vorbereitung der Gründung des Zweckverbandes wurde eine Kostenkalkulation aufgestellt. Diese sieht einen Grundkostenrahmen in Höhe von jährlich ca. 447.060 € vor. Dieser beinhaltet 297.060 € an Personal- und Sachkosten für die Geschäftsstelle sowie 150.000 € an jährlichen Planungskosten als Fortschreibung des Drehbuchs. Hinzu kommen jährlich 175.000 € u. a. für die Umsetzung von Planungen. Entsprechend entstehen durch den Zweckverband im Jahr Kosten von ca. 625.000 €, wovon 200.000 € durch das Unternehmen RWE Power eingebracht werden. Den kommunalen Verbandsmitgliedern entstehen durch den Zweckverband jährliche Kosten in Höhe von 425.000 €.

 

Diese werden wie folgt verteilt: Als Sockelbetrag ist von jedem Verbandsmitglied nach § 12 Abs. 1 ein Betrag von 7.500 €hrlich einzubringen. Darüber hinaus wird die verbleibende Umlage durch die drei Faktoren Einwohnerzahl, Gemeindefläche und Flächeninanspruchnahme durch den Tagebau bestimmt, wovon die Verbandsmitglieder folgende Anteile tragen:

 

Mönchengladbach

38,10 % (150.495 €)

Erkelenz

38,10 % (150.495 €)

Jüchen

19,04 % (75.208 €)

Titz

4,76 %   (18.802 €)

 

Als Verbandsmitglied werden der Stadt Erkelenz nach derzeitigem Stand jährlich Kosten in Höhe von 157.995 € entstehen.


Anlage:

Satzung Zweckverband „Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler (189 KB)