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Tatbestand: Die Stadt Erkelenz hat die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zum 01.01.1990 aus dem Haushalt ausgesondert und in einen Quasi-Eigenbetrieb gemäß § 107 Abs. 2 GO NRW umgegründet. Zuständig für die Abwasserbeseitigung ist seit diesem Zeitpunkt der Städtische Abwasserbetrieb Erkelenz. Gemäß § 21 Eigenbetriebsverordnung NRW ist für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung wurde zwischenzeitlich aufgestellt und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft VBR Dr. Paffen, Schreiber & Partner mbB, Aachen, geprüft. Die Prüfer kommen hierbei zu dem Ergebnis, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Infolge dessen wurde vom Wirtschaftsprüfer ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Nunmehr ist die ordnungsgemäße Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Kenntnisnahme des Lageberichtes durch den Rat notwendig. Allen Ratsmitgliedern ist eine Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt worden.
Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung weisen einen Jahresüberschuss in Höhe von 2.283.517,78 Euro aus. Gegenüber dem geplanten Jahresüberschuss von 2.293.390 Euro entspricht dies nahezu einer Punktlandung (- 9.872,22 Euro bzw. – 0,43%).
Der geplante Aufwand von 8.244.445 Euro wurde im Jahresergebnis mit 8.176.407,00 Euro (-68.038 € bzw. -0,83 %) festgestellt. Die eingeplanten Erträge von 10.537.835 Euro wurden im Jahresabschluss mit 10.459.924,78 Euro (-77.910,22 € - 0,74 %) festgestellt. Weitere Details zum Geschäftsverlauf können dem beiliegenden Lagebericht entnommen werden.
Soweit darüber hinaus noch Informationen gewünscht werden, können diese von der Betriebsleitung gerne in der Sitzung gegeben werden.
Der Jahresüberschuss von 2.283.517,78 Euro soll an die Stadt ausgezahlt werden.
Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresabschluss festzustellen, den Lagebericht zur Kenntnis zu nehmen und die Entlastung der Betriebsleitung zu beschließen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
Der Jahresabschluss für 2016 mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine Anlage: Städtischer Abwasserbetrieb - Jahresabschluss 2016 mit Bilanz zum 31.12.2016, Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.-31.12.2016 sowie dem Lagebericht
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