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Vorlage - A 66/370/2017  

 
 
Betreff: Katzem, 1. Änderung Hohlstraße Kanal- und Straßenbau
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Entscheidung
27.06.2017 
18. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussentwurf Hohlstraße vom 21.06.2016  
Stellungnahmen 10-Schritte Modell aus 2016  
Protokoll Bürgerinformation vom 30.03.2017 mit Anwesenheitsliste  
Anliegerschreiben vom 03.04.2017 mit Unterschriftenliste  

Tatbestand:

Am 21.06.2016 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe der grundhafte Ausbau der Hohlstraße sowie die Erneuerung der Kanalisation beschlossen (Anlage Beschlussentwurf Hohlstraße vom 21.06.2016).

 

Gemäß Vorgabe des Ordnungsamtes der Stadt Erkelenz (zuständige untere Verkehrsbehörde)  waren bei der Planung verkehrsberuhigende Elemente anzuordnen. In der Vergangenheit waren wiederholt zu hohe Geschwindigkeiten durch Individualverkehre im Bereich Hohlstraße festgestellt worden.

 

Im beschlossenen Straßenentwurf waren zwei Engstellen mit aufgepflasterten sogenannten „Drempeln“ für den Ausbau vorgesehen.

 

Im Zuge des 10-Schritte Modells wurden alle Anlieger zum Ausbauentwurf beteiligt – gegen die grundsätzliche Ausbauvariante und Realisierung der Pflasterschwellen wurden keine Stellungnahmen der Anlieger abgegeben (Anlage: Stellungnahmen 10- Schritte Modell 2016).

 

Nach erfolgtem Beschluss und aus Anlass der Bürgerinformation am 30.03.2017 wurden verkehrsberuhigende Elemente durch einige Anlieger kritisiert und abgelehnt (Anlage: Protokoll Bürgerinformation).

 

Im Nachgang wurden Bürgermeister und Technischer Beigeordneter durch die Anlieger mit Schreiben vom 03.04.2017 und angehängter Unterschriftenliste kontaktiert und aufgefordert, auf die Aufpflasterungen zu verzichten (Anlage: Schreiben vom 03.04.2017).

 

Auch durch die Landwirtschaftskammer wurde auf die zu erwartende Lärmbelästigung bei Überfahren der Schwellen mit landwirtschaftlichem Verkehr hingewiesen und zum Verzicht auf die Realisierung aufgefordert.

 

Durch örtliche politische Ratsmitglieder wurde daraufhin die Fragestellung im Rahmen der BZA Sitzung am 08.05.2017 als Tagesordnungspunkt behandelt.

Im Ergebnis empfiehlt nunmehr auch der BZA Lövenich, auf die Anordnung der dämpfenden Elemente zu verzichten (Protokoll steht noch aus).

 

Durch das zuständige Fachamt ist daraufhin die vorliegende Beschlussvorlage mit abgeänderter Planung (niveaugleiche Herstellung der Engstellen – Verzicht auf Aufpflasterungen) verfasst worden.

 

Der nun vorliegenden geänderten Planung ist durch die zuständige untere Verkehrsbehörde zugestimmt worden. Auch eine Beteiligung des Behindertenbeauftragten ist erfolgt.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Ausbau der Hohlstraße in Katzem erfolgt gemäß Lageplan Straßenbau 665.2.501_1. Gegenüber der am 21.06.2016 beschlossenen Planung wird hier auf die Anlage von dämpfenden Maßnahmen in Form von Aufpflasterungen verzichtet. Die Kanalplanung ist von den Änderungen nicht betroffen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine gegenüber dem Beschlussentwurf vom 21.06.2016.


Anlagen:

Beschlussentwurf Hohlstraße vom 21.06.2016

Stellungnahmen 10-Schritte Modell aus 2016

Protokoll Bürgerinformation vom 30.03.2017 mit Anwesenheitsliste

Anliegerschreiben vom 03.04.2017 mit Unterschriftenliste

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschlussentwurf Hohlstraße vom 21.06.2016 (1038 KB)      
Anlage 2 2 Stellungnahmen 10-Schritte Modell aus 2016 (57 KB)      
Anlage 3 3 Protokoll Bürgerinformation vom 30.03.2017 mit Anwesenheitsliste (511 KB)      
Anlage 4 4 Anliegerschreiben vom 03.04.2017 mit Unterschriftenliste (896 KB)