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Beschluss: „Der Ausbau der Hohlstraße in Katzem erfolgt gemäß Lageplan Straßenbau 665.2.501_1. Gegenüber der am 21.06.2016 beschlossenen Planung wird hier auf die Anlage von dämpfenden Maßnahmen in Form von Aufpflasterungen verzichtet. Die Kanalplanung ist von den Änderungen nicht betroffen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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