Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 80/104/2017  

 
 
Betreff: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 07.03.2017
hier: Digitaler Ausbau von Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
27.06.2017 
18. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe zurückgezogen   
Hauptausschuss Vorberatung
29.06.2017 
19. Sitzung des Hauptausschusses zurückgezogen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
05.07.2017 
17. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der SPD Fraktion vom 07.03.2017  

Tatbestand:

Am 07.03.2017 hat die SPD Fraktion einen Antrag an den Rat der Stadt Erkelenz gestellt, Erkelenz endlich digital auszubauen.

 

Die SPD Fraktion beantragt:

  1. Auf dem Marktplatz, dem Johannismarkt und dem Franziskanerplatz wird den Bürgerinnen und Bürgern und allen Gästen freies WLAN durch die Stadt Erkelenz angeboten.
  2. Die Stadtverwaltung prüft weitere innerstädtische Möglichkeiten bzw. Plätze für ein offenes WLAN-Angebot und bezieht insbesondere den Gewerbering in die Prüfung ein.
  3. Die Stadtverwaltung prüft weiterhin die Möglichkeiten, insbesondere die Aufenthaltsräume der Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler der Gymnasien mit freiem WLAN auszustatten und bezieht die Schulleitung und die Schülervertretungen in die Prüfung ein.
  4. Sofern noch nicht in Erwägung gezogen und bereits in Angriff genommen, wird jetzt in allen Flüchtlingsheimen freies WLAN angeboten.
  5. Das Internetangebot der Stadt Erkelenz wird auf der Startseite um ein Modul „Entscheidungen in den Ausschüssen und im Rat“ erweitert. Dieses Angebot wird mindestens drei Tage vor und zwei Wochen nach den Sitzungen mit den drei offensichtlich für die Bürgerschaft interessantesten und wichtigsten Entscheidungen angereichert und zugleich um die interaktive Möglichkeit, Kommentare dazu abzugeben, erweitert.
  6. Die Stadtverwaltung startet darüber hinaus die Erarbeitung eines städtischen Gesamtkonzepts für eine kurz-, mittel- und langfristige Entwicklung eines digitalen Erkelenz. Die Konzeptentwicklung wird unter Beteiligung relevanter gesellschaftlichen Gruppierungen und den Parteien im Rat der Stadt erstellt. Das Gesamtkonzept wird anschließend dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

 

Als Begründung erklärt die SPD Fraktion, dass sich auch die Stadtverwaltung in Erkelenz mit ihren bürgerbezogenen Serviceleistungen sowie Beteiligungschancen der rasch fortschreitenden, mobilen und digitalen Informations- und Kommunikationstechnik stellen muss, sich an diese Trends aktiv anpasst und auf die Anforderungen einer zukünftigen städtischen Bürgerschaft, die genau solche Entwicklungen immer mehr fordern wird, ausrichtet.

Digitalisierung und Vernetzung sind Treiber, die die Schnittstellen zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Rat tiefgreifend verändern. Das betrifft nicht nur die kommunale Ebene, sondern auch die Schnittstellen zwischen allen staatlichen Ebenen.

Die Informationstechnische Entwicklung macht es heute möglich, Bürgern und Gästen in Erkelenz Informationsmöglichkeiten und Dienstleistungen auf verschiedenen Vertriebswegen anzubieten. Auf freien Plätzen wie auch in den kommunalen Einrichtungen kann der Zugang zu Informationen und Online-Diensten ermöglicht werden.

Die Stadt Geilenkirchen hat es Erkelenz vorgemacht.

Dort gibt es in der City seit kurzem flächendeckend so genannten „Freifunk“. Auch in den Außenbezirken sollen in Zukunft weitere Knotenpunkte eingerichtet werden. (Super Sonntag vom 19.02.2017)

 

Die Stadt Erkelenz muss sich dieser Entwicklung - endlich - stellen.

Ein digitales Erkelenz ist nicht nur ein deutliches Zeichen von Bürgerfreundlichkeit, sondern auch ein wichtiger Faktor in der Weiterentwicklung des Stadtmarketings.

Diesem Ziel dient in erster Linie das angesprochene Gesamtkonzept für eine kurz-, mittel- und langfristige Entwicklung eines digitalen Erkelenz.

Die Stadt Erkelenz muss jetzt über das Angebot eines lediglich statischen Internetangebotes hinaus kommen!

Das Gesamtkonzept kann sich zum Beispiel auf digitale Verwaltungsdienstleistungen, online-Beteiligungsmöglichkeiten für die Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger und weitere Möglichkeiten für Standorte eines öffentlichen WLAN beziehen.

Die Beteiligungsmöglichkeiten sollten sich nicht nur auf den Gewerbering, die Vereine, Kirchen und andere relevante gesellschaftliche Gruppierungen sowie die Parteien im Rat der Stadt, sondern auch auf das in Erkelenz sicherlich vorhandene digitale Know-How von Agenturen, Wirtschaftsbetrieben oder auch Privatpersonen beziehen.

Die Erarbeitung eines solchen Konzeptes wird nicht von heute auf morgen zu erstellen sein. Es sollte aber auch nicht auf dieses Konzept gewartet werden, um dann erst die entsprechenden Möglichkeiten anbieten zu können.

 

Deshalb sollten die oben angesprochenen Maßnahmen sofort in Angriff genommen bzw. endlich umgesetzt werden. Das gilt für die seit beinahe zwei Jahren „dahin dümpelnden“ Bemühungen, auf dem Marktplatz ein freies WLAN zu ermöglichen. Hier – wie auch auf dem Johannismarkt und Franziskanerplatz – müssen endlich Fortschritte her und Taten folgen.

Das gilt auch für die Information und Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger über die und an den Angelegenheiten des Stadtrates.

Diese Informationen sind zwar grundsätzlich offen und nachzulesen, sollten aber stets auf der Homepage unmittelbar in der oben beschriebenen Form abrufbar und kommentierbar sein.

 

Ein Angebot in den Flüchtlingsheimen dient insbesondere einer rascheren Integration durch Vernetzung und Aufrechterhaltung von Kontakten zu Angehörigen und Bezugspersonen. Es ist insofern auch ein schlichter Akt der Menschlichkeit.

 

Schließlich sollten auch die Möglichkeiten, in den Aufenthaltsräumen insbesondere der Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler der beiden Gymnasien freies WLAN einzurichten, geprüft werden.

Die Schulleitungen und gerade auch die Schülervertretungen sollten dabei einbezogen werden. Der Antrag verfolgt ausdrücklich nicht das Ziel, den Weg für eine grundsätzlich freie Nutzung von Handys bzw. Smartphones im weiteren Schulgebäude oder auch den Klassen zu ebnen.“

 

 

Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Punkten gerne Stellung. Vorausschickend sei erklärt, dass über die Bereitstellung von WLAN in der Innenstadt in der Vergangenheit mit Anbietern und Initiativen vielfältig diskutiert wurde. Eine für Erkelenz passende Lösung schien im Jahr 2015 vorzuliegen. Der damalige kommerzielle Anbieter hat jedoch die Strategie für Ausbauplanungen geändert, so dass die Stadt Erkelenz nicht zum Zuge kam.

 

Für die Kommune gibt es grundsätzlich mehrere Modelle für den Aufbau eines öffentlichen WLAN-Netzes. Diese Möglichkeiten sind komplex und unterscheiden sich in den Kosten, dem Betreiberkonzept und der technischen Infrastruktur. Meist ist pauschal von „freiem WLAN“ die Rede. Dabei werden jedoch unterschiedliche Dinge miteinander vermengt:

 

-          frei von Kosten

-          frei von Anmelde- und Einwahlprozeduren

-          frei von Nutzungsbegrenzungen (Zeit/Datenvolumen/Personenkreis)

-          frei von Werbung

-          frei von Verschlüsselung

 

Es gibt die folgenden grundlegenden Modelle öffentlicher WLAN-Versorgung

  1. Kommune als alleiniger Betreiber
  2. Externe Betreiber mit kommunaler Beteiligung
  3. Kommerzielle Betreiber
  4. Freifunk mit kommunaler Beteiligung

 

Welches Modell für die Kommune am besten geeignet ist, muss anhand der individuellen Gegebenheiten vor Ort entschieden werden.

 

 

Die Verwaltung hat den folgenden Sachstandsbericht zu den einzelnen Punkten gefertigt.

 

zu 1.

Marktplatz (rund um das Alte Rathaus)

Zur Bereitstellung von freiem WLAN rund um das Alte Rathaus (Marktplatz) fanden am 17.05. und am 29.5.2017 Ortstermine mit der Firma Conbrio Group, Erkelenz statt, bei dem die technisch zu erfüllenden Anforderungen besprochen wurden.

Das Alte Rathaus soll dabei als zentraler technischer Ausgangspunkt für die WLAN-Infrastruktur dienen. Die Fa. Conbrio Group wird kurzfristig ein entsprechendes Angebot unterbreiten.

 

Die Firma UnityMedia bietet ebenfalls eine solche Lösung an. Für die technische Analyse für die objektspezifische WLAN Ausleuchtung würde die Firma Unitymedia 3.000,- € netto berechnen.

 

Seitens des Referates Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing wurden seinerzeit Gespräche mit Vertretern des Gewerberings, den Lokalpionieren dein.erkelenz und des Freifunk e.V. geführt, um auszuloten, ob mit der Initiative Freifunk eine möglichst flächendeckende Lösung in Erkelenz-Mitte realisiert werden kann Freifunk ist eine gemeinnützige Initiative, bei der Hauseigentümer, Geschäftsleute und Privatleute ein offenes WLAN zur Verfügung stellen, sozusagen „von Bürgern für Bürger“. Dabei tritt Freifunk nicht als Betreiber des WLAN Netzes auf. Die Stadt kann Unterstützer und Teilnehmer der Freifunk Initiative sein. Dieser Weg wurde jedoch nach Kenntnis der Verwaltung nicht weiter verfolgt.

 

 

 

 

Johannismarkt

Eine WLAN-Erschließung für den Johannismarktbereich ist über das Stadtverwaltungsgebäude als zentraler Ausgangspunkt für die WLAN-Infrastruktur denkbar.

 

Franziskanerplatz

Als zentrale Ausgangspunkte für eine WLAN-Infrastruktur am Franziskanerplatz käme eine Nutzung des Stadthallengebäudes sowie Haus Spiess in Betracht. Die Nutzung der beiden Gebäude gewährleistet jedoch keine stabile Verbindung zur Erschließung des kompletten Franziskanerplatzes.

 

Zu prüfen ist, ob neben den beiden städtischen Gebäuden weitere Gebäude genutzt werden können (Gewerbetreibende oder private Haushalte am Franziskanerplatz).

 

 

zu 2.

Der technischen Umsetzungsprüfung von innerstädtischen Möglichkeiten und Plätzen für ein offenes WLAN sollte eine Bürgerbefragung zu möglichen gewünschten WLAN-Standorten vorausgehen, um potentielle WLAN-Bereiche aus Nutzersicht in Erfahrung zu bringen, z. B. ZOB, Ziegelweiher, Burg, Bahnhof, Stadion, Kino, umliegende Ortschaften etc..

 

Zu klären ist ebenfalls, ob für die WLAN-Nutzung verbindliche Nutzungsrichtlinien festgelegt werden müssen z. B. Zeitsteuerung/ Nutzungszeitraum von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr, Bandbreitenbegrenzung, Zeitkontingente, (Jugend-)schutzfilter.

 

Zuzuweisen sind Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für Support und Administration des WLAN-Netzes.

 

Die unter lfd. Nr. 1 benannten Standorte sollten nicht als jeweilige punktuelle Insellösung betrachtet und umgesetzt werden. Vielmehr sollte eine ganzheitliche, flächendeckende WLAN-Infrastruktur angestrebt werden.

 

Umsetzungsvarianten:

- Freifunk e. V. (lokaler Handel, private Haushalte)

- Freekey (Produkt der regio IT)

- NetAachen

 

 

zu 3.

In der 14. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz am 21.12.2016 wurde u.a. folgender Beschluss gefasst:Die Verwaltung beauftragt ein externes Fachbüro mit der Erstellung eines Konzeptes zu den Möglichkeiten eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses für alle Schulgebäude. Dieses Konzept ist dem Rat der Stadt Erkelenz in einer seiner nächsten Sitzungen vorzustellen.“

 

Da ein leistungsfähiger Breitbandanschluss u.a. auch die Voraussetzung für ein stabiles WLAN-Netz ist, sollte dieses Gutachten abgewartet werden. Eine entsprechende Auftragsvergabe an ein externes Büro wird derzeit vorbereitet.

 

Ferner weist das Amt für Bildung und Sport darauf hin, dass in Teilbereichen der Europaschule (Realschule) und der beiden Gymnasien bereits WLAN in beschränktem Umfang genutzt werden kann. Es ist aber allein die Entscheidung der Schulleitung, inwieweit dieses für Schülerinnen und Schüler freigegeben wird.

 

 

zu 4.

Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales stellt freies WLAN in den Flüchtlingsunterkünften Neuhaus 50, an der Feuerwache und in Kückhoven zur Verfügung.

 

Die Flüchtlingsunterkunft im GIPCO verfügt bislang über keine WLAN-Erschließung, da noch keine Belegung erfolgt ist.

 

 

zu 5.

Das Internetangebot der Stadt Erkelenz bietet bereits jetzt die Möglichkeiten über folgende Pfade auf das Bürgerinformationssystem (öffentlicher Teil des Ratsinformationssystems allris.net) zuzugreifen:

 

a)Rat & Verwaltung/Bürgerportal

Aktuelle Nachrichten

Sitzungsdienst Stadt Erkelenz (hier dann aktuelle Sitzung auswählbar).

 

b)Rat & Verwaltung/Bürgerportal

Politik

Rats- und Sitzungsdienst (hier über „Kalender“ entsprechende Sitzung auswählbar).

 

In den Jahren 2015 und 2016 fanden ausweislich der Informationen des Schöffenberichts jeweils 44 öffentliche Rats- und Ausschusssitzungen statt. Hierzu gehörten auch durchschnittlich ca. 16 Bezirksausschusssitzungen/Jahr.

 

Zu den im Bürgerinformationssystem frühzeitig öffentlich für jedermann bereitgestellten Informationen gehören nicht nur die Einladungen, sondern auch regelmäßig Sitzungsvorlagen mit den von den Fachdezernaten aufgearbeiteten und bereitgestellten Detailinformationen zu den einzelnen Sitzungsgegenständen. Dies gilt zumindest für die ca. 28 jährlich stattfindenden Rats- und Ausschusssitzungen (ohne BZA-Sitzungen).

 

Für die ca. 16 BZA-Sitzungen sind bislang aus bekannten Gründen keine Sitzungsvorlagen vorgesehen. Die Vorbereitung dieser Sitzungen bzw. ihrer TOP liegt in der Zuständigkeit der BZA-Vorsitzenden. Häufig sind der Verwaltung die Hintergründe der Beratungsgegenstände der BZA bis zur jeweiligen Sitzung nicht – oder zumindest nicht im Detail – bekannt.

 

Der vorliegende Antrag der SPD spricht davon, „die interessantesten“ und „wichtigsten“ Entscheidungsgegenstände für die Öffentlichkeit „anzureichern“. Unter dem Begriff der „Anreicherung“ (hier augenscheinlich mit weiteren, über die bekannten Sitzungsvorlagen hinausgehenden Informationen) ist und kann nur die erweiterte presse- und öffentlichkeitsarbeitsmäßige journalistische Aufarbeitung des jeweiligen Sachverhaltes gemeint sein.

 

Hierbei lassen die Antragsteller offen, was mit den „interessantesten“ und „wichtigsten Entscheidungen“ konkret gemeint ist. Je nach politischer Blickwarte würde dies zu einer großen Bandbreite der Beurteilung, die die neutrale Verwaltung hier vornehmen soll, führen. Solche Entscheidungen könnten nur von einer qualifizierten, an die Entscheidungsprozesse der Verwaltungsleitung angedockten Fachfrau/Fachmann getroffen werden.

 

Losgelöst von dieser Schwierigkeit ist auch festzustellen, dass die eingeforderte erweiterte neue Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit einem erheblichen Ressourcenverbrauch einhergehen müsste.

 

Bei 28 („normalen“) Rats- und Ausschusssitzungen wären zukünftig jährlich ca. 84 Sitzungstatbestände journalistisch aufzuarbeiten. Hinzu kämen ca. 48 Sitzungstatbestände für Bezirksausschusssitzungen, zu denen umfangreiche Rechercheaufwände (unter Einschaltung der BZA-Vorsitzenden) erfolgen müssten.

 

Vor dem Hintergrund einer kontinuierlichen Aufgabenerfüllung (u. a. Krankheits- und Urlaubsvertretung) wären zur Aufgabenerfüllung im Stellenplan 2 neue Stellen EG 9 einzurichten. Die Personal-, Sach- und Gemeinkosten des Arbeitsplatzes belaufen sich nach aktuellem Gutachten (7/2016 „Kosten eines Arbeitsplatzes“) der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) auf jährlich voraussichtlich 159.800,-- € (2 x 58.500,-- € Personalkosten; 2 x 9.700,-- € Sachkosten; mind. 20 % der Bruttoarbeitskosten als Gemeinkostenzuschlag).

 

Schließlich fordern die Antragsteller auch eine interaktive Öffnung mit Kommentarfunktion für die Bürgerinnen und Bürger, und zwar vor und nach Beschlussfassung.

 

Die Stadt Erkelenz als Betreiber der Internetseite trägt die Verantwortung für die veröffentlichten Inhalte. Diese umfassen auch die jeweiligen Kommentare Dritter. Ein Web-Master müsste die rechtliche Zulässigkeit der Kommentare ständig überprüfen. Man denke hierbei nur daran, dass auch hier mit sog. Hass-Kommentaren in der heutigen Zeit durchaus gerechnet werden kann, die zeitnah zu neutralisieren wären. Auch stellt sich die Frage, ob die Kommentatoren (Bürgerinnen und Bürger) Rückmeldungen erhalten sollen, damit nicht der Eindruck aufkommt, dass man sich zwar äußern kann, aber letztlich keine Reaktion mehr erfolgt, zumal die Entscheidungen häufig schon getroffen sein werden (da gem. Antragsteller Kommentarmöglichkeit mind. 2 Wochen nach jeweiliger Sitzung noch möglich sein soll!).

 

Die Folge dieser Dienstleistungen wären auch hier zusätzliche Aufwendungen und Ressourcenverbrauch.

 

Neben den kommunalrechtlichen und wirtschaftlichen Erwägungen könnte der Rat bei seiner Entscheidungsfindung über den vorliegenden Antrag auch allgemeinstaatliche Aspekte einbeziehen. Der Bereich der freien Presse wird häufig und weithin auch als die „vierte Säule“ der Gewaltenteilung (neben Legislative, Judikative und Exekutive) bezeichnet. Hier gilt es zu bedenken, inwieweit das Instrumentarium der Presseberichterstattung in staatliche und kommunale Hände gehört bzw. hieraus der freien Presse eine Konkurrenz erwachsen darf.

 

 

zu 6.

Zur Erarbeitung eines städtischen Gesamtkonzeptes gibt es zurzeit in der Stadtverwaltung keine freien Ressourcen. Die Mitarbeiter, die sich mit dem digitalen Ausbau beschäftigen, sind für verwaltungsinterne Aufgaben (z.B. Thema digitale Antragstellungen) als Administratoren zuständig. Wegen der Komplexität der Aufgabe wäre es sinnvoll ein Fachbüro zu beauftragen, das durch eine zusätzliche Fachkraft innerhalb der Verwaltung betraut würde. Hierdurch entstehen wiederum Personalkosten.

 

 


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat):

„…“


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage:

Antrag der SPD Fraktion vom 07.03.2017

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der SPD Fraktion vom 07.03.2017 (1521 KB)