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Vorlage - /008/2017  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktionen CDU, FDP und Freie Wähler im Rat der Stadt Erkelenz vom 26.04.2017
hier: Integriertes Handlungskonzept für den Stadtbezirk Erkelenz-Mitte

Status:öffentlich  
Federführend:Techn. Beigeordneter   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
27.06.2017 
18. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
29.06.2017 
19. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
05.07.2017 
17. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der Fraktionen CDU, FDP, FW-UWG vom 26.04.2017  

Tatbestand:

Mit Datum vom 26.04.2017 beantragen die Fraktionen CDU, FDP und Freie Wähler-UWG die Beschlussfassung zur Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Stadtbezirk Erkelenz-Mitte. Auf die ausführliche Begründung zum Antrag wird auf die Anlage verwiesen.

 

Bereits seit einigen Jahren werden integrierte Handlungskonzepte seitens des Landes NRW und auch der Bundesregierung vor allem vor dem Hintergrund der damit verknüpften Möglichkeit zur Einwerbung von Fördermitteln aus dem Bereich der Städtebauförderung verstärkt empfohlen. Daraus resultieren mittlerweile unterschiedliche Veröffentlichungen und Leitfäden, die sich an die potentiellen Akteure (Kommunen, Planungsbüros, etc.) richten. Die Förderprogramme im Bereich der Städtebauförderung sind auf die Erstellung von integrierten Handlungskonzepten abgestimmt. Für die Stadt Erkelenz wäre hier auf Basis des Antrages das Städtebauförderprogramm „aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (für die Funktionsfähigkeit von Zentren) maßgebend.

 

Eine mögliche Städtebauförderung ist sicherlich ein wichtiger Aspekt, sollte aber nicht nur ausschlaggebend für die Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes sein. Ein integriertes Handlungskonzept soll ein strategisches Steuerungsinstrument z. B. für die Zentrenentwicklung für mehrere Jahre darstellen und soll alle relevanten Themen der Zentrenentwicklung aufnehmen. Bei der Erarbeitung sind bestimmte formale Aspekte zu berücksichtigen, die auf der einen Seite eine spätere Förderung von Maßnahmen ermöglichen, auf der anderen Seite aber auch sicherlich grundsätzlich sinnvoll bei der Erarbeitung des Gesamtkonzeptes sind. Dazu gehört u.a. auch die Hinzuziehung von externer Fachkompetenz in Form von Planungsbüros, die fachlich in der Lage sind, einen mehrjährigen Prozess inhaltlich zu begleiten und zu steuern und über eine gute Moderatorenfähigkeit verfügen.

 

Der Prozess ist grundsätzlich auf mehrere Jahre auch unter aktiver Beteiligung der Bürger anzusetzen. Dabei kommt es sicherlich auf eine sinnvolle Abgrenzung eines Untersuchungsbereiches und auf die Anzahl der zu bearbeitenden Themenschwerpunkte und Handlungsfelder an, die in dem Antrag beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt sind.

 

Zusammenfassend lässt sich aus Sicht der Verwaltung sagen, dass vor allem vor dem Hintergrund der in der Vergangenheit zu unterschiedlichen Themen in der Innenstadt geführten Diskussionen die Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für die Innenstadt als Leitlinie für die Entwicklung in den nächsten Jahren sicherlich sinnvoll ist.

 

Als weitere Schritte müssten seitens der Verwaltung die Rahmenbedingungen mit der zuständigen Bezirksregierung Köln geklärt werden. Darüber hinaus müsste ein Auswahlverfahren mit Planungsbüros durchgeführt werden und entsprechend Haushaltsmittel für die nächsten Jahre eingeplant werden.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat)

„Die Verwaltung wird beauftragt, ein integriertes Handlungskonzept für den Stadtbezirk Erkelenz-Mitte zu erstellen und die notwendigen Vorarbeiten durchzuführen. Dazu gehören insbesondere die Auswahl eines geeigneten Planungsbüros, die Festlegung von Handlungsfeldern und die Anmeldung der entsprechenden Haushaltsmittel für die nächsten Jahre.“


Finanzielle Auswirkungen:

Genaue finanzielle Auswirkungen für die eigentliche Konzepterstellung können erst nach Festlegung des Umfanges und nach Auswahl eines Planungsbüros benannt werden. Nach einer ersten Schätzung werden die Planungskosten bei ca. 100.000 Euro verteilt auf den Projektzeitraum liegen. Sollten weitere Gutachten und Expertisen erforderlich sein, wird sich der Umfang erhöhen.


Anlage:

Antrag der Fraktionen CDU, FDP, FW-UWG vom 26.04.17

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der Fraktionen CDU, FDP, FW-UWG vom 26.04.2017 (717 KB)