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Tagesordnung - 8. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe  

 
 
Bezeichnung: 8. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
Datum: Di, 27.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Werkleitung      
Ö 2  
Bericht aus dem Stadtmarketing      
Ö 3  
Berichte über laufende Baumaßnahmen      
Ö 4  
Energiebericht 2014  
Enthält Anlagen
III/060/2015  
Ö 5     Angelegenheiten der Stadtentwicklung      
Ö 5.1  
Einrichtung von Ersatzparkplätzen auf dem Johannismarkt als Saisonparkplätze für den Zeitraum des Winterhalbjahres (als zweijährige Testphase) (Anmerk.: Entscheidung über den Antrag der Fraktionen der CDU, der FDP und der FW-UWG vom 11.09.2015)  
Enthält Anlagen
A 30/177/2015  
Ö 6     Beratung über die Durchführung von Tiefbaumaßnahmen und Entscheidung über Art und Umfang der Ausführung      
Ö 6.1  
Abwasserbeseitungskonzept (ABK) der Stadt Erkelenz, Fortschreibung 2016 - 2021 (Anmerk.: Das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) soll vorgestellt und dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen werden.)  
Enthält Anlagen
A 66/341/2015  
Ö 6.2  
Anschaffung einer Schlammpresse und Entsorgung von Trockenschlamm hier: Aufstellungsbeschluss  
A 66/342/2015  
Ö 6.3  
Erkelenz Brückstraße Kanal- und Straßenbau  
Enthält Anlagen
A 66/343/2015  
Ö 7     Angelegenheiten des Baubetriebs- und Grünflächenamtes      
Ö 7.1  
Revitalisierung Stadtpark, Umsetzung einer verkleinerten Planungsvariante  
III/061/2015  
Ö 8     Angelegenheiten der kaufmännischen Betriebsleitung      
Ö 8.1  
Abwassergebührenkalkulation 2016  
Enthält Anlagen
A 20/024/2015  
Ö 8.2  
Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2016 mit Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2015 bis 2019  
Enthält Anlagen
A 20/025/2015  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen  Abwasserbetriebes  Erkelenz  für  das  Wirtschaftsjahr  2016  wie folgt festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

10.537.835 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

8.244.445 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

7.796.934 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

11.064.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2016 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 6.374.934 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.850.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms, für die Jahre 2015 - 2019 beschlossen.“

 

   
    27.10.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
    Ö 8.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen  Abwasserbetriebes  Erkelenz  für  das  Wirtschaftsjahr  2016  wie folgt festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

10.537.835 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

8.244.445 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

7.796.934 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

11.064.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2016 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 6.374.934 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.850.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2015 - 2019 beschlossen.“

 

Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen

   
    16.12.2015 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 5.4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen  Abwasserbetriebes  Erkelenz  für  das  Wirtschaftsjahr  2016  wie folgt festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

10.537.835 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

8.244.445 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

7.796.934 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

11.064.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2016 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 6.374.934 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.850.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms, für die Jahre 2015 - 2019 beschlossen.“

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 4 Enthaltungen

N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 3.1     (nichtöffentlich)      
N 3.2     (nichtöffentlich)      
N 3.3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 4.1     (nichtöffentlich)      
N 4.2     (nichtöffentlich)