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Technischer Beigeordneter Lurweg verliest die folgende Mitteilung: Dem Förderantrag des informellen Planungsverbandes vom 24.07.2015 für die Erstellung und Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens zum Masterplan wurde entsprochen. Es liegt ein Zuwendungsbescheid vom 14.Oktober 2015 des Landes NRW gem. §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung vor. Darin wird für den Zeitraum vom 01.10.2015 bis zum 31.12.2016 eine Zuwendung von 100.000 € bewilligt. Die Zuwendung ist ein Zuschuss zur Finanzierung der anteiligen Ausgaben im Rahmen des Masterplanverfahrens. Antragstellerin ist die Stadt Erkelenz als Vertreterin des informellen Planungsverbandes sowie dessen Geschäftsstelle.
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