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Auszug - Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2016 mit Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2015 bis 2019  

 
 
8. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
TOP: Ö 8.2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 27.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 20/025/2015 Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2016 mit Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2015 bis 2019
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Kämmerer Schmitz führt in die Thematik ein und berichtet, dass Aufwendungen für den Städtischen Abwasserbetrieb erfreulicherweise seit 2010 im Rahmen gehalten werden können und wertet dies als sehr positive Kontinuität in der Bewirtschaftung des städtischen Eigenbetriebs.


Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen  Abwasserbetriebes  Erkelenz  für  das  Wirtschaftsjahr  2016  wie folgt festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

10.537.835 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

8.244.445 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

7.796.934 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

11.064.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2016 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 6.374.934 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.850.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2015 - 2019 beschlossen.“

 


Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen