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Kämmerer Schmitz führt in die Thematik ein und berichtet, dass Aufwendungen für den Städtischen Abwasserbetrieb erfreulicherweise seit 2010 im Rahmen gehalten werden können und wertet dies als sehr positive Kontinuität in der Bewirtschaftung des städtischen Eigenbetriebs.
Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird: I. | der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städtischen Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2016 wie folgt festgestellt: | 1. | Erfolgsplan | | | a) die Erträge auf | 10.537.835 EUR | | b) die Aufwendungen auf | 8.244.445 EUR | 2. | Vermögensplan | | | a) die Einzahlungen auf | 7.796.934 EUR | | b) die Auszahlungen auf | 11.064.000 EUR | | | | 3. | Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2016 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 6.374.934 Euro festgesetzt. | 4. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.850.000 Euro festgesetzt. | 5. | Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt. | II. | die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2015 - 2019 beschlossen.“ | | | | |
Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen
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