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Tagesordnung - 20. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz  

 
 
Bezeichnung: 20. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz
Datum: Mi, 19.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2     Angelegenheit/en aus der 14. Sitzung des Personalausschusses am 26.11.2012      
Ö 2.1     (nichtöffentlich)      
Ö 3     Angelegenheit/en aus der 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.11.2012      
Ö 3.1  
Aufstellung des Teilergebnisplanes 2013 und des Teilfinanzplanes 2013 - 2016 für den Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe"  
Enthält Anlagen
0/51/131/2012  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013  
A 20/248/2012  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW  S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraus­­sichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

Gesamtbetrag der Erträge auf

88.915.469 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

90.647.469 EUR

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

82.798.957 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

81.523.893 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

12.085.911 EUR

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

13.538.911 EUR

festgesetzt.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

1.450.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

3.564.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

1.732.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

§ 7

Entfällt.

 

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gemäß  § 21  Abs. 1  GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet:

HV

1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen

2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser)

4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen

5.1              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

              mit Ausnahme:

              -               der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

              -              der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

              -              solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungs-

                            vermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;

              -              durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

              Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich

              zuge­ordneten Produktgruppen bzw. Produkte.

5.2              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

5.3              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

6.              Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen               und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.

7.              Alle internen Leistungsbeziehungen.

8.              

Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem  Vermögen unterhalb der Wertgrenze von 10.000 €. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.

9.             

Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der

Zustimmung des Stadtkämmerers.

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für

gegenseitig deckungsfähig erklärt. Es werden  die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

 

Bezeichnung

 

 

G 01130001

 

Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden

 

B01180040

 

Geräteträger/Schlepper (Ersatz für HS-2461)

B01180048

 

Kleinlaster mit Kipper (Ersatz für HS-2473)

B01180054

 

Radlader (Ersatz für HS-2449)

H03030001

 

Umbau- und Erweiterung Erka-Halle-Anteil Europaschule

H03040005

 

Erweiterung Erka-Halle-Anteil Cusanus-Gymnasium

E12010026

 

Straßenerneuerung Brückstraße

E12016011

 

Kückhoven, Baugebiet An der Malter

E12017002

 

Venrath, St. Valentin (Himmelspfad)

G12010001

 

Erwerb und Verkauf von Straßenland

 

   
    19.12.2012 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

„Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW  S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraus­­sichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

Gesamtbetrag der Erträge auf

88.915.469 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

90.647.469 EUR

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

82.798.957 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

81.523.893 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

12.085.911 EUR

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

13.538.911 EUR

festgesetzt.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

1.450.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

3.564.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

1.732.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

§ 7

Entfällt.

 

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gemäß  § 21  Abs. 1  GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet:

HV

1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen

2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser)

4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen

5.1              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

              mit Ausnahme:

              -               der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

              -              der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

              -              solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungs-

                            vermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;

              -              durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

              Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich

              zuge­ordneten Produktgruppen bzw. Produkte.

5.2              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

5.3              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

6.              Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen               und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.

7.              Alle internen Leistungsbeziehungen.

8.              

Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem  Vermögen unterhalb der Wertgrenze von 10.000 €. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.

9.             

Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der

Zustimmung des Stadtkämmerers.

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für

gegenseitig deckungsfähig erklärt. Es werden  die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

 

Bezeichnung

 

 

G 01130001

 

Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden

 

B01180040

 

Geräteträger/Schlepper (Ersatz für HS-2461)

B01180048

 

Kleinlaster mit Kipper (Ersatz für HS-2473)

B01180054

 

Radlader (Ersatz für HS-2449)

H03030001

 

Umbau- und Erweiterung Erka-Halle-Anteil Europaschule

H03040005

 

Erweiterung Erka-Halle-Anteil Cusanus-Gymnasium

E12010026

 

Straßenerneuerung Brückstraße

E12016011

 

Kückhoven, Baugebiet An der Malter

E12017002

 

Venrath, St. Valentin (Himmelspfad)

G12010001

 

Erwerb und Verkauf von Straßenland

 

Abstimmungsergebnis: 38 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: 38 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rede Haushalt 2013 BGM (4109 KB)      
Anlage 2 2 Rede Haushalt 2013 CDU (1313 KB)      
Anlage 3 3 Rede Haushalt 2013 Bündnis 90 Die Grünen (1142 KB)      
Anlage 4 4 Rede Haushalt 2013 SPD (1653 KB)      
Anlage 5 5 Rede Haushalt 2013 FDP (1463 KB)      
Anlage 6 6 Rede Haushalt 2013 Bürgerpartei (2404 KB)      
Anlage 7 7 Rede Haushalt 2013 Freie Wähler UWG Erkelenz (1893 KB)      
Anlage 8 8 Rede Haushalt 2013 Allianz 2010 (611 KB)      
Ö 5     Angelegenheit/en aus der 6. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 29.11.2012      
Ö 5.1     (nichtöffentlich)      
Ö 5.2     (nichtöffentlich)      
Ö 5.3     (nichtöffentlich)      
Ö 5.4     (nichtöffentlich)      
Ö 6     Angelegenheit/en aus der 4. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales am 10.12.2012      
Ö 6.1  
Sechste Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/245/2012  
Ö 6.2  
Dritte Änderung der Abfallsatzung  
Enthält Anlagen
A 30/134/2012  
Ö 6.3  
Erlass einer Allgemeinverfügung zur Gefahrenabwehr "Glasverbot auf dem Johannismarkt am Altweiberdonnerstag 2013"  
Enthält Anlagen
A 30/135/2012  
Ö 7     Angelegenheit/en aus der 22. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 11.12.2012      
Ö 7.1  
Enthält Anlagen
15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Karolingerring), Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/247/2012  
Ö 7.2  
Enthält Anlagen
2. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 "Karolingerring", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/249/2012  
Ö 8     Angelegenheit/en aus der 26. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses am 13.12.2012      
Ö 8.1  
9. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/246/2012  
Ö 8.2  
Feststellung des Wirtschaftsplanes 2013 mit Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2012 - 2016  
Enthält Anlagen
A 20/247/2012  
Ö 9  
Antrag der SPD-Fraktion vom 27.11.2011 - Aufstellung von Schildern "Kein Platz für Rassismus"
Enthält Anlagen
A 10/816/2012  
Ö 10  
Antrag der FDP-Fraktion vom 23.10.2012 zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der Mühlenstraße durch Installation von Fahrbahnschwellen  
Enthält Anlagen
A 30/137/2012  
Ö 11  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 16.10.2012 - 26.11.2012  
Enthält Anlagen
A 20/249/2012  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)