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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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Ö 2 |
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Angelegenheit/en aus der 14. Sitzung des Personalausschusses am 26.11.2012 |
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Ö 2.1 |
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(nichtöffentlich) |
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Ö 3 |
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Angelegenheit/en aus der 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.11.2012 |
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Ö 3.1 |
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Aufstellung des Teilergebnisplanes 2013 und des Teilfinanzplanes 2013 - 2016 für den Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" |
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0/51/131/2012 |
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Ö 4 |
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Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 |
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A 20/248/2012 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen: § 1 | Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird | im Ergebnisplan mit | Gesamtbetrag der Erträge auf | 88.915.469 EUR | Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 90.647.469 EUR | im Finanzplan mit | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 82.798.957 EUR | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 81.523.893 EUR | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 12.085.911 EUR | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 13.538.911 EUR | festgesetzt. | | § 2 | Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf | 1.450.000 EUR | festgesetzt. | | § 3 | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf | 3.564.000 EUR | festgesetzt. | | § 4 | Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf | 1.732.000 EUR | festgesetzt. |
§ 5 | Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf | 12.000.000 EUR | festgesetzt. | | | § 6 | Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt: | | 1. | Grundsteuer | | 1.1 | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 240 v.H. | 1.2 | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 420 v.H. | | 2. | Gewerbesteuer auf | 420 v.H. | | | § 7 | Entfällt. | | | § 8 | Bildung von Budgets | Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet: HV | 1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen | 2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen | 3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser) | 4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen | 5.1 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche mit Ausnahme: - der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen; - der Produkte 11 01 00 und 13 05 00; - solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungs- vermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird; - durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen. Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. 5.2 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00. 5.3 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00. | 6. Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen. | | 7. Alle internen Leistungsbeziehungen. | | 8. Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wertgrenze von 10.000 €. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers. | | 9. Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers. | |
§ 9 | Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen | Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt: | | Bezeichnung | G 01130001 | Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden | B01180040 | Geräteträger/Schlepper (Ersatz für HS-2461) | B01180048 | Kleinlaster mit Kipper (Ersatz für HS-2473) | B01180054 | Radlader (Ersatz für HS-2449) | H03030001 | Umbau- und Erweiterung Erka-Halle-Anteil Europaschule | H03040005 | Erweiterung Erka-Halle-Anteil Cusanus-Gymnasium | E12010026 | Straßenerneuerung Brückstraße | E12016011 | Kückhoven, Baugebiet An der Malter | E12017002 | Venrath, St. Valentin (Himmelspfad) | G12010001 | Erwerb und Verkauf von Straßenland |
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19.12.2012 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 4 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: „Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen: § 1 | Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird | im Ergebnisplan mit | Gesamtbetrag der Erträge auf | 88.915.469 EUR | Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 90.647.469 EUR | im Finanzplan mit | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 82.798.957 EUR | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 81.523.893 EUR | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 12.085.911 EUR | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 13.538.911 EUR | festgesetzt. | | § 2 | Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf | 1.450.000 EUR | festgesetzt. | | § 3 | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf | 3.564.000 EUR | festgesetzt. | | § 4 | Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf | 1.732.000 EUR | festgesetzt. |
§ 5 | Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf | 12.000.000 EUR | festgesetzt. | | | § 6 | Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt: | | 1. | Grundsteuer | | 1.1 | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 240 v.H. | 1.2 | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 420 v.H. | | 2. | Gewerbesteuer auf | 420 v.H. | | | § 7 | Entfällt. | | | § 8 | Bildung von Budgets | Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet: HV | 1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen | 2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen | 3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser) | 4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen | 5.1 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche mit Ausnahme: - der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen; - der Produkte 11 01 00 und 13 05 00; - solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungs- vermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird; - durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen. Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. 5.2 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00. 5.3 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00. | 6. Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen. | | 7. Alle internen Leistungsbeziehungen. | | 8. Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wertgrenze von 10.000 €. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers. | | 9. Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers. | |
§ 9 | Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen | Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt: | | Bezeichnung | G 01130001 | Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden | B01180040 | Geräteträger/Schlepper (Ersatz für HS-2461) | B01180048 | Kleinlaster mit Kipper (Ersatz für HS-2473) | B01180054 | Radlader (Ersatz für HS-2449) | H03030001 | Umbau- und Erweiterung Erka-Halle-Anteil Europaschule | H03040005 | Erweiterung Erka-Halle-Anteil Cusanus-Gymnasium | E12010026 | Straßenerneuerung Brückstraße | E12016011 | Kückhoven, Baugebiet An der Malter | E12017002 | Venrath, St. Valentin (Himmelspfad) | G12010001 | Erwerb und Verkauf von Straßenland |
Abstimmungsergebnis: 38 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 1 EnthaltungAbstimmungsergebnis: 38 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
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Ö 5 |
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Angelegenheit/en aus der 6. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 29.11.2012 |
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Ö 5.1 |
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(nichtöffentlich) |
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Ö 5.2 |
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(nichtöffentlich) |
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Ö 5.3 |
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(nichtöffentlich) |
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Ö 5.4 |
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(nichtöffentlich) |
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Ö 6 |
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Angelegenheit/en aus der 4. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales am 10.12.2012 |
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Ö 6.1 |
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Sechste Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz |
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A 20/245/2012 |
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Ö 6.2 |
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Dritte Änderung der Abfallsatzung |
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A 30/134/2012 |
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Ö 6.3 |
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Erlass einer Allgemeinverfügung zur Gefahrenabwehr "Glasverbot auf dem Johannismarkt am Altweiberdonnerstag 2013" |
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A 30/135/2012 |
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Ö 7 |
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Angelegenheit/en aus der 22. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 11.12.2012 |
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Ö 7.1 |
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15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Karolingerring), Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
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A 61/247/2012 |
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Ö 7.2 |
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2. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 "Karolingerring", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
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A 61/249/2012 |
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Ö 8 |
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Angelegenheit/en aus der 26. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses am 13.12.2012 |
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Ö 8.1 |
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9. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz |
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A 20/246/2012 |
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Ö 8.2 |
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Feststellung des Wirtschaftsplanes 2013 mit Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2012 - 2016 |
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A 20/247/2012 |
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Ö 9 |
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Antrag der SPD-Fraktion vom 27.11.2011 - Aufstellung von Schildern "Kein Platz für Rassismus" |
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A 10/816/2012 |
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Ö 10 |
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Antrag der FDP-Fraktion vom 23.10.2012 zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der Mühlenstraße durch Installation von Fahrbahnschwellen |
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A 30/137/2012 |
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Ö 11 |
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Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 16.10.2012 - 26.11.2012 |
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A 20/249/2012 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 3 |
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(nichtöffentlich) |
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