Bürgerinformationssystem
Ratsherr Pütz erklärt, dass er in der Allgemeinverfügung zur Gefahrenabwehr „Glasverbot auf dem Johannismarkt am Altweiberdonnerstag 2013“ den Hinweis auf Bürgerinnen und Bürger für geeigneter halte als auf Jugendliche und Heranwachsende. Beschluss: „Dem Erlass eines Glasverbotes am Altweiberdonnerstag 2013 für den Bereich des Johannismarktes in Form einer Allgemeinverfügung, deren Entwurf dem Original der Niederschrift beigefügt ist, wird zugestimmt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig, 5 Enthaltungen |
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