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Tatbestand: Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2013 wurde am 06.11.2012 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister ohne Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf mit Schreiben vom 12.11.2012 am 14.11.2012 zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen des Etatentwurfes erhalten.
Weiterhin erhielten Ausfertigungen des Entwurfes oder eine entsprechende Mitteilung: a) die Industrie- und Handelskammer, b) die Handwerkskammer, c) die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg, d) das Forstamt Eschweiler, e) die örtliche Presse und der Lokalfunk.
Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2013 erfolgte im Amtsblatt Nr. 25/2012 am 15.11.2012. Hiernach wurde der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, verfügbar gehalten. Gemäß § 80 (3) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen konnten Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom 16. November 2012 - 30. November 2012 während der Besuchszeiten im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben. Die Industrie- und Handelskammer Aachen hat zum Entwurf der Haushaltssatzung 2013 mit Schreiben vom 27.11.2012 Stellung genommen, auf die den Fraktionen vorliegende Stellungnahme wird insoweit verwiesen. Die Ausführungen der IHK sind nicht als konkrete Einwendungen anzusehen.
Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Zustandekommen der Haushaltssatzung nebst Anlagen vorliegen bzw. beachtet worden sind.
Erläuterungen zum Entwurf:
Die Steuersätze wurden wie folgt festgesetzt:
Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt:
Anlagen
8 - Entwurf der Bilanz zum 31.12.2011
Die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Haushaltsplan einbezogen worden. Auch mittelfristig kann der Gesamtergebnisplan nur durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen:
Finanzielle Auswirkungen: keine
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