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Auszug - Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013  

 
 
20. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 4
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 19.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 20/248/2012 Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Jansen nimmt Bezug auf die mitgeteilte und von den Fraktionen akzeptierte Reihenfolge der Haushaltsreden und ergreift als erster Redner das Wort

Bürgermeister Jansen nimmt Bezug auf die mitgeteilte und von den Fraktionen akzeptierte Reihenfolge der Haushaltsreden und ergreift als erster Redner das Wort. Seine Rede ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

In der Folge sprechen für die CDU-Fraktion Fraktionsvorsitzender Merkens, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs, für die SPD-Fraktion Fraktionsvorsitzender Rogowsky, für die FDP-Fraktion Fraktionsvorsitzender Krahe, für die Fraktion Bürgerpartei e. V. Ratsherr Kowalzik, für die Fraktion Freie Wähler – UWG Erkelenz stv. Fraktionsvorsitzender Moll und für die Fraktion Allianz 2010 Fraktionsvorsitzender Fellmin. Alle Reden sind der Niederschrift als Anlagen beigefügt.

 

Nach Abschluss der Redebeiträge kommt es zu verschiedenen Wortmeldungen, in denen Fraktionsvorsitzende, stv. Fraktionsvorsitzende und Ratsmitglieder die Aspekte der verschiedenen Haushaltsreden der anderen Fraktionen aufgreifen und ihre Auffassungen dazu vortragen.

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, lässt Bürgermeister Jansen über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss:

Beschluss:

„Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW  S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraus­­sichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

Gesamtbetrag der Erträge auf

88.915.469 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

90.647.469 EUR

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

82.798.957 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

81.523.893 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

12.085.911 EUR

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

13.538.911 EUR

festgesetzt.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

1.450.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

3.564.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

1.732.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

§ 7

Entfällt.

 

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gemäß  § 21  Abs. 1  GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet:

HV

1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen

2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser)

4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen

5.1              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

              mit Ausnahme:

              -               der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

              -              der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

              -              solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungs-

                            vermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;

              -              durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

              Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich

              zuge­ordneten Produktgruppen bzw. Produkte.

5.2              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

5.3              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

6.              Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen               und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.

7.              Alle internen Leistungsbeziehungen.

8.              

Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem  Vermögen unterhalb der Wertgrenze von 10.000 €. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.

9.             

Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der

Zustimmung des Stadtkämmerers.

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für

gegenseitig deckungsfähig erklärt. Es werden  die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

 

Bezeichnung

 

 

G 01130001

 

Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden

 

B01180040

 

Geräteträger/Schlepper (Ersatz für HS-2461)

B01180048

 

Kleinlaster mit Kipper (Ersatz für HS-2473)

B01180054

 

Radlader (Ersatz für HS-2449)

H03030001

 

Umbau- und Erweiterung Erka-Halle-Anteil Europaschule

H03040005

 

Erweiterung Erka-Halle-Anteil Cusanus-Gymnasium

E12010026

 

Straßenerneuerung Brückstraße

E12016011

 

Kückhoven, Baugebiet An der Malter

E12017002

 

Venrath, St. Valentin (Himmelspfad)

G12010001

 

Erwerb und Verkauf von Straßenland

 

Abstimmungsergebnis: 38 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: 38 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rede Haushalt 2013 BGM (4109 KB)      
Anlage 2 2 Rede Haushalt 2013 CDU (1313 KB)      
Anlage 3 3 Rede Haushalt 2013 Bündnis 90 Die Grünen (1142 KB)      
Anlage 4 4 Rede Haushalt 2013 SPD (1653 KB)      
Anlage 5 5 Rede Haushalt 2013 FDP (1463 KB)      
Anlage 6 6 Rede Haushalt 2013 Bürgerpartei (2404 KB)      
Anlage 7 7 Rede Haushalt 2013 Freie Wähler UWG Erkelenz (1893 KB)      
Anlage 8 8 Rede Haushalt 2013 Allianz 2010 (611 KB)