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Beschluss: „Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13.08.2012 (GV. NRW. S. 296), wird:
Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2013 wie folgt festgestellt:
II. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2012 – 2016, beschlossen.“
Der Wirtschaftsplan 2013 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2012 - 2016 sind dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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