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Vorlage - A 20/246/2012  

 
 
Betreff: 9. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Vorberatung
13.12.2012 
26. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
19.12.2012 
20. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Abwassergebührenkalkulation für 2013  
9. Änderung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004  

Tatbestand:

Tatbestand:

In der Ihnen als Anlage vorliegenden Gebührenkalkulation schlägt Ihnen die Betriebsleitung vor, die Gebühr für die Niederschlagswassergebühr von bisher 0,98 €/m² zum 01.01.2013 auf 0,90 €/m² befestigter Fläche zu senken sowie die Schmutzwassergebühr  auf 1,91 €/m³ bezogener Frischwassermenge in 2013 zu belassen.

 

Insgesamt erhöhen sich die auf Gebühren umzulegenden Kosten in 2013 um 119.371 € gegenüber 2012. Diese Erhöhung ergibt sich aus erhöhten Kosten im Betriebsaufwand von 181.868 € und verminderten Kosten im Finanzaufwand von 62.497 €. Die erhöhten Kosten im Betriebsaufwand begründen sich insbesondere dadurch, dass im Rahmen der „Lfd. Unterhaltung der Abwasserkanäle“ ab 2013 verstärkt Reparaturen im sogenannten „Inlinerverfahren“ vorgenommen werden sollen. Hierfür wurden zusätzlich 100.000 € veranschlagt. Der Bau- und Betriebsausschuss wurde über die Reparatur von Schäden im Rahmen von „Inlinerverfahren“ in der Sitzung vom 24.03.2011 ausführlich informiert. Die restlichen ca. 82.000 € Mehrkosten als auch die geringeren Kosten im Finanzaufwand von ca. 62.500 € ergeben sich aufgrund von Veränderungen bei verschiedenen Finanzpositionen. Im Detail wird hierzu auf die beiliegende Gebührenkalkulation verwiesen.

 

Gebührenmindernd können sowohl bei der Schmutzwassergebühr als auch bei der Niederschlagswassergebühr Entnahmen aus den Gebührenausgleichsrücklagen von je 350.000 € vorgenommen werden. Dadurch kann die Niederschlagswassergebühr auf 0,90 €/m² befestigter Fläche gesenkt werden als auch die Schmutzwassergebühr auf 1,91 €/m² bezogener Frischwassermenge belassen werden. Lediglich für die Kunden, bei denen die Reinigung des Abwassers von einem Dritten (z.B. Niersverband) vorgenommen wird,  erhöhen sich die zu veranlagenden Gebührenanteile für den Transport des Schmutzwassers von bisher 0,37 €/m³ auf 0,47 €/m³ bezogener Frischwassermenge.

 

Insbesondere die Verkaufserlöse, die dadurch erzielt werden konnten, dass der Niersverband in 2012 drei Regenwasserreinigungsanlagen („Regenüberlaufbecken Keyenberg“, „Staukanal Kuckum/Unterwestrich“ und „Staukanal Wockerath“) gemäß § 54 Landeswassergesetz NRW vom Städtischen Abwasserbetrieb übernehmen musste, führen dazu, dass zum 31.12.2013 im Bereich der „Gebührenausgleichsrücklage Niederschlagswasser“ mit einem Bestand von ca. 550.000 € und im Bereich der „Gebührenausgleichsrücklage Schmutzwasser“ mit einem Bestand von ca. 150.000 € gerechnet wird.  Diese Bestände werden gem. § 6 Abs. 2 KAG NRW in den Folgejahren ebenfalls gebührenmindernd aufgelöst.

 

Die Betriebsleitung bittet um Zustimmung zur beigefügten Satzungsänderung.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte 9. Änderung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 wird hiermit erlassen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Anlage:

Anlage:

Abwassergebührenkalkulation für 2013

9. Änderung zur Entwässerungssatzung  der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwassergebührenkalkulation für 2013 (625 KB)      
Anlage 2 2 9. Änderung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 (72 KB)