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Vorlage - A 30/135/2012  

 
 
Betreff: Erlass einer Allgemeinverfügung zur Gefahrenabwehr "Glasverbot auf dem Johannismarkt am Altweiberdonnerstag 2013"
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Soziales Vorberatung
10.12.2012 
4. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
12.12.2012 
23. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
19.12.2012 
20. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf der Allgemeinverfügung  

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Rat hatte im vergangenen Jahr erstmals für den Altweiberdonnerstag 2012 ein Glasverbot mittels Allgemeinverfügung aussprechen lassen, um den Gefahren, die sich im Rahmen des Straßenkarnevals im Bereich des Johannismarktes aufgrund des unsachgemäßen Gebrauchs von Getränkeglasbehältnissen durch die dort Feiernden jährlich gezeigt hatten, entgegenzuwirken.

Die positiven Erkenntnisse der Verwaltung aus der Durchsetzung der Allgemeinverfügung sind Anlass, dem Rat vorzuschlagen, den Erlass einer entsprechenden Allgemeinverfügung auch für den Altweiberdonnerstag 2013 zu beschließen.

Die Verfügung soll wieder rechtzeitig öffentlich bekanntgemacht werden. Es ist zudem beabsichtigt, auch unmittelbar vor Altweiber in der Presse nochmal auf das verfügte Glasverbot hinzuweisen.

Zur praktischen Umsetzung des Glasverbotes (Errichtung von Absperrungen und/oder Durchführung von Zugangskontrollen an fünf Stellen etc.) wird auf die Verfahrensweise am diesjährigen Altweiberdonnerstag zurückgegriffen.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat):

„Dem Erlass eines Glasverbotes am Altweiberdonnerstag 2013 für den Bereich des Johannismarktes in Form einer Allgemeinverfügung, deren Entwurf dem Original der Niederschrift beigefügt ist, wird zugestimmt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für ein gewerbliches Sicherheitsunternehmen (abhängig von der erforderlichen Personenzahl) etc. ca. 2.500,00 bis 3.500,00 Euro.

Anlage:

Anlage:

Entwurf der Allgemeinverfügung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf der Allgemeinverfügung (1462 KB)