Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 30/134/2012  

 
 
Betreff: Dritte Änderung der Abfallsatzung
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Soziales Vorberatung
10.12.2012 
4. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
12.12.2012 
23. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
19.12.2012 
20. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage Entwurf Abfallsatzung  

Tatbestand:

Tatbestand:

Am 29. Februar 2012 ist im Bundesgesetzblatt das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Nachfolgegesetz des bisherigen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes verkündet worden (BGBL I 2012 S. 212 ff). Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ist am 01.06.2012 in Kraft getreten.

 

Vor dem Hintergrund der geänderten Rechtsgrundlage ist auch eine Änderung der Abfallsatzung der Stadt Erkelenz erforderlich.

Die Verwaltung hat diese Änderung nach der aktuellen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes vorgenommen.

Die grundlegenden spezifischen Regelungen der Abfallentsorgung (§§ 9 - 17) in der Stadt Erkelenz haben sich inhaltlich nicht geändert.

 

Die Änderungen sind in dem als Anlage beigefügten Entwurf der geänderten Satzung farbig dargestellt.

Bei dieser Gelegenheit wurden auch Änderungen / Ergänzungen redaktioneller Art vorgenommen, um Regelungen zur Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz der tatsächlichen Durchführung entsprechend verständlicher und eindeutiger darzustellen.

So führte z. B. die bisherige Anlage 1 zur Satzung (Positivkatalog der Abfälle, die von der Stadt eingesammelt werden) alle Abfallarten auf, die auf der Anlage des Kreises angenommen werden. Diese wurden und werden jedoch nicht alle von der Stadt Erkelenz gesammelt und dorthin transportiert. Der neue Katalog wurde entsprechend geändert.

Die Anlage 2 zur Satzung (Positivkatalog für Schadstoffe) wurde klarstellend und als zusätzliche Information für die Anschlussnehmer in Anlehnung an das Leistungsverzeichnis des Los 3 der EU-weit durchgeführten Ausschreibung aufgenommen und zeigt auf, welche Schadstoffe von der Stadt Erkelenz gesammelt werden.

Die bisherige Anlage 2 (Liste der Kategorien und Geräte nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz) wird dadurch Anlage 3.

 

Die geänderte Satzung soll zum 01.01.2013 in Kraft treten.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat):

„Dem Entwurf der dritten Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz, der als Anlage dem Original der Niederschrift beigefügt wird, wird zugestimmt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Anlage:

Anlage:

Entwurf der Satzung über die Abfallentsorgung (Abfallsatzung) in der Stadt Erkelenz in der Fassung der dritten Änderung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Entwurf Abfallsatzung (9557 KB)