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Tatbestand: Gemäß § 14 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) hat der Eigenbetrieb vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht. Nach § 4 der EigVO ist der Wirtschaftsplan vom Rat festzustellen.
Der Wirtschaftsplan wurde allen Ausschussmitgliedern zugestellt.
Der Erfolgsplan als Teil des Wirtschaftsplanes setzt die Aufwendungen mit 8.474.376 Euro und die Erträge auf 10.518.951 Euro fest. Dabei ergibt sich ein Gewinn in Höhe von 2.044.575 Euro.
Der Vermögensplan, ebenfalls Teil des Wirtschaftsplanes, sieht Einzahlungen von 10.978.772 Euro und Auszahlungen in Höhe von 14.241.000 Euro vor. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einzahlungen und unter Einsatz der aus Abschreibungen erwirtschafteten Eigenmittel ergibt sich ein Kreditbedarf in Höhe von 6.245.772 Euro. Verpflichtungsermächtigungen werden in 2013 in Höhe von 1.850.000 Euro veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.
Die Stellenübersicht als Teil des Wirtschaftsplanes enthält keine Stellen, da diese im Stellenplan der Stadt enthalten sind. Zur Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebes bedient er sich des Personals der Stadt. Die hierfür anfallenden Personalkosten werden vom Eigenbetrieb erstattet.
Nach § 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zusammen mit dem Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Entwurf dieser fünfjährigen Planung liegt als Anlage vor und kann ggfls. im Einzelnen erläutert werden.
Es wird vorgeschlagen, dem Rat die Feststellung des Wirtschaftsplanes und der fünfjährigen Ergebnis- und Finanzplanung zu empfehlen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13.08.2012 (GV. NRW. S. 296), wird:
I. Der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2013 wie folgt festgestellt:
II. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2012 – 2016, beschlossen.“
Der Wirtschaftsplan 2013 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2012 - 2016 sind dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Wirtschaftsplan 2013 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2012-2016
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