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Vorlage - A 20/245/2012  

 
 
Betreff: Sechste Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Soziales Vorberatung
10.12.2012 
4. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
12.12.2012 
23. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
19.12.2012 
20. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf Sechste Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung  
Kalkulationsübersicht  
Gegenüberstellung der Gebühren 2009 bis 2013  

Tatbestand:

Tatbestand:

Wie bereits in den letzten beiden Jahren, so kann auch für 2013 bei der Gebührenkalkulation im Bereich der Abfallentsorgung 2013 eine Gebührenreduzierung vorgeschlagen werden. Im Bereich der Restmüllbehälter handelt es sich um eine durchschnittliche Gebührenreduzierung von 2,5 % -3,5 % gegenüber dem Vorjahr.

Im Bereich der Biomüllabfuhr liegt die durchschnittliche Gebührenreduzierung bei ca.

5,0 % - 7,0 %.

 

Restmülltonnen

 

Gebührenmindernd wirkt sich aus, dass die Kreisgebühren für die thermische Verbrennung des Rest- und Sperrmülls in 2013 von 184 € auf 175 € pro Gewichtstonne gesenkt werden.

 

Biomüll

 

Die Gebührenreduzierung im Bereich des Biomülls ist darauf zurückzuführen, dass bei gesunkener Entsorgungsmenge ein leichter Anstieg der Gefäßzahlen zu verzeichnen ist. Die Verwertungskosten pro Gefäß können dadurch gesenkt werden.

 

Gebührenausgleichsrücklage

 

Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Nach der für das Jahr 2012 geplanten Teilentnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage verbleiben noch 780.648,56 € in der Gebührenausgleichsrücklage. Um den Vorschriften des § 6 KAG NRW gerecht zu werden, wird für 2013 ein Betrag in 362.000 € als Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage vorgenommen. Die alsdann verbleibende Summe wird zum Gebührenausgleich in den Jahren 2014 und 2015 vorgesehen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Sechsten Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz, die dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird, zuzustimmen.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss/Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss/Rat):

„Die dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte Sechste Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz wird beschlossen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

Entwurf Sechste Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung

Kalkulationsübersicht

Gegenüberstellung der Gebühren 2009-2013

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Sechste Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung (17 KB)      
Anlage 2 2 Kalkulationsübersicht (33 KB)      
Anlage 3 3 Gegenüberstellung der Gebühren 2009 bis 2013 (12 KB)