TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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Ö 2 |
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Angelegenheit/en aus der 14. Sitzung des Personalausschusses am 26.11.2012 |
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Ö 2.1 |
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(nichtöffentlich) |
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Ö 3 |
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Angelegenheit/en aus der 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.11.2012 |
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Ö 3.1 |
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Aufstellung des Teilergebnisplanes 2013 und des Teilfinanzplanes 2013 - 2016 für den Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" |
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0/51/131/2012 |
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Ö 4 |
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Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 |
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A 20/248/2012 |
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Ö 5 |
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Angelegenheit/en aus der 6. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 29.11.2012 |
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Ö 5.1 |
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(nichtöffentlich) |
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Ö 5.2 |
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(nichtöffentlich) |
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Ö 5.3 |
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(nichtöffentlich) |
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Ö 5.4 |
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(nichtöffentlich) |
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Ö 6 |
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Angelegenheit/en aus der 4. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales am 10.12.2012 |
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Ö 6.1 |
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Sechste Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz |
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A 20/245/2012 |
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Ö 6.2 |
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Dritte Änderung der Abfallsatzung |
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A 30/134/2012 |
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Ö 6.3 |
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Erlass einer Allgemeinverfügung zur Gefahrenabwehr "Glasverbot auf dem Johannismarkt am Altweiberdonnerstag 2013" |
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A 30/135/2012 |
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Ö 7 |
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Angelegenheit/en aus der 22. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 11.12.2012 |
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Ö 7.1 |
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15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Karolingerring), Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
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A 61/247/2012 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Karolingerring), Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage – Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen – Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Karolingerring), Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ |
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11.12.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung |
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Ö 3 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Karolingerring), Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage – Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen – Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Karolingerring), Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 3 EnthaltungenAbstimmungsergebnis: einstimmig, 3 Enthaltungen
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12.12.2012 - Hauptausschuss |
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Ö 7.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat):Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Karolingerring), Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage – Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen – Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Karolingerring), Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 3 EnthaltungenAbstimmungsergebnis: einstimmig, 3 Enthaltungen
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19.12.2012 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 7.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Karolingerring), Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage – Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen – Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Karolingerring), Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: 38 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 8 EnthaltungenAbstimmungsergebnis: 38 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen
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Ö 7.2 |
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2. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 "Karolingerring", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
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A 61/249/2012 |
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Ö 8 |
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Angelegenheit/en aus der 26. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses am 13.12.2012 |
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Ö 8.1 |
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9. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz |
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A 20/246/2012 |
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Ö 8.2 |
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Feststellung des Wirtschaftsplanes 2013 mit Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2012 - 2016 |
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A 20/247/2012 |
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Ö 9 |
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Antrag der SPD-Fraktion vom 27.11.2011 - Aufstellung von Schildern "Kein Platz für Rassismus" |
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A 10/816/2012 |
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Ö 10 |
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Antrag der FDP-Fraktion vom 23.10.2012 zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der Mühlenstraße durch Installation von Fahrbahnschwellen |
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A 30/137/2012 |
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Ö 11 |
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Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 16.10.2012 - 26.11.2012 |
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A 20/249/2012 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 3 |
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(nichtöffentlich) |
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