Beschlussentwurf:
„1. Es
wird festgestellt, dass die vorgesehene 10. Änderung gemäß § 13 Abs. 1 BauGB
nicht die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. XX
„Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp), Erkelenz-Mitte berührt.
2.
Die Aufstellung
der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“
(Oestricher Kamp, Martellstraße), Erkelenz-Mitte wird beschlossen.
3.
Dem in der
Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 10. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp,
Martellstraße), Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.
4.
Der in der
Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Martellstraße),
Erkelenz-Mitte ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2
in Verbindung mit §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind entsprechend zu informieren.“