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Vorlage - A 80/006/2004  

 
 
Betreff: 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz - Erkelenz-West
Status:öffentlich  
Federführend:Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Beteiligt:Planungsamt
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
07.12.2004 
1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Übersicht 5. Änd. FNP Erk-West  
Abw. 5. Änderung FNP Erk-West, Träger  

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Braunkohlenplan Umsiedlung Borschemich, Stand November 2002, legt zur gemeinsamen Umsiedlung der Bevölkerung von Borschemich eine Umsiedlungsfläche (Umsiedlungsstandort) in Zuordnung zum ASB Erkelenz nördlich der Nordtangente und östlich der B 57 von 33,1 ha fest. Die Umsiedlung der Bevölkerung von Borschemich soll gemäß Braunkohlenplanentwurf im Jahre 2005 beginnen und im Jahre 2015 abgeschlossen sein. Die Umsiedlungsfläche ist im rechtmäßigen Flächennutzungsplan als  Wohnbaufläche in einer Flächengröße von ca. 29,3 ha dargestellt.

Infolge der Festlegung der Umsiedlungsfläche im Braunkohlenplan steht mit Abschluss des Braunkohlenplanverfahrens die am nördlichen Siedlungsrand Erkelenz-Mitte gelegene Wohnbaufläche für die Wohnraumversorgung mit Eigenentwicklung der Stadt Erkelenz nicht mehr zur Verfügung. Des weiteren wurde mit der Entwicklung des Wohngebietes „Oerather Mühlenfeld“ westlich der B 57 bereits eine konzentrierte westliche Siedlungsentwicklung von Erkelenz-Mitte eingeleitet.

 

In der Sitzung des Rates am 31.03.2004 wurde daher vorgeschlagen, die Wohnbaufläche von dem nördlichen Siedlungsrand Erkelenz-Mitte im Austausch für die Inanspruchnahme der Braunkohlenplanung im Zuge einer Flächennutzungsplanänderung an den westlichen Siedlungsrand Erkelenz–Mitte zu verlegen. Ziel und Zweck der 5. Änderung des seit 02.09.2001 rechtskräftigen Flächennutzungsplanes ist mit einer Verlagerung der o.a. Wohnbauflächen eine nach den voraussehbaren Bedürfnissen in der Wohnraumversorgung und der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung eine konzentrierte Siedlungsentwicklung am Siedlungsschwerpunkt Erkelenz-Mitte zu gewährleisten. Mit der beabsichtigten Flächennutzungsplanänderung ist keine Erhöhung der bestehenden Wohnraumflächenreserve verbunden. Die geplante Neudarstellung von ca. 38 ha Wohnbaufläche am westlichen Siedlungsrand erfolgt im Austausch mit der am nördlichen Siedlungsrand Erkelenz dargestellten Wohnbaufläche von ca. 29,3 ha und der westlich der B 57/südlich der L 227 dargestellten Wohnbaufläche von ca. 13,5 ha.

 

In seiner Sitzung am 31.03.2004 hat der Rat der Stadt Erkelenz dem in dieser Sitzung vorgestellten Entwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Erkelenz-West zugestimmt und beschlossen, hierzu die Träger öffentlicher Belange und die Bürger gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu hören.

 

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 06.07.2004 an die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind sowie der öffentlichen Bekanntmachung des Termins der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt Nr. 17 vom 02.07.2004 eingeleitet. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 06.07.2004 beteiligt.

 

Weder von den Bürgern noch vom Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurden abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen.

 

Die seitens der Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen sind in der Anlage 1 zum Beschluss aufgelistet.

 

Über das Ergebnis der Abwägung und die daraus resultierende öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll in dieser Sitzung beschlossen werden.

 

Stadtmarketing/Lokale Agenda

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.

 

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanungen zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozial verträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung gewährleistet ist. Eine menschenwürdige Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu schützen, zu sichern und zu entwickeln. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 7 BauGB in Verbindung mit § 1 a BauGB sind die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes zu berücksichtigen.

 

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

 „1.      Über die von den Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Erkelenz-West vorgetragenen Anregungen wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.

Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.         Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Erkelenz-West ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. „

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Mit den städtebaulichen Leistungen zur Flächennutzungsplanänderung wurde zwischenzeitlich ein Planungsbüro beauftragt. Eine Kostenübernahme der umsiedlungsbedingten Planungsmehraufwendungen erfolgt durch RWE Power AG.

Finanzielle Auswirkungen:

Anlagen:

Übersicht 5. Änderung FNP Erk-West

Abw. 5. Änderung FNP Erk.-West, Träger

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht 5. Änd. FNP Erk-West (95 KB)      
Anlage 2 2 Abw. 5. Änderung FNP Erk-West, Träger (357 KB)