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Auszug - Bebauungsplan Nr. IX/H "Jülicher Straße", Erkelenz-Mitte hier: Nach erfolgter öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs 2 BauGB soll der Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB gefasst werden.  

 
 
1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 80/004/2004 Bebauungsplan Nr. IX/H "Jülicher Straße", Erkelenz-Mitte
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Beteiligt:Planungsamt
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Amtsleiter Orth trägt zum Sachverhalt vor

Amtsleiter Orth trägt zum Sachverhalt vor.

Auf den Einwand von Ausschussmitglied Ratsherr Frings, der den Ausschluss von Einzelhandelsgeschäften für falsch hält, entgegnet Erster Beigeordneter Dr. Gotzen, dass das  für die Stadt beschlossene Einzelhandelskonzept einer Einzelhandelsansiedlung widerspreche. Den Einwand, dass das Einzelhandelskonzept bisher nicht den gewünschten Erfolg gebracht habe, beantwortet er dahingehend, dass sich das Konzept nach einer Prioritätenliste in abgestufter Form in der Umsetzung befinde.

Ausschussmitglied Ratsfrau Schirrmeister-Heinen bringt zum Ausdruck, dass es wichtig sei, die Innenstadt zu stärken und dort ein Lebensmittelgeschäft hinzubekommen. Zu dieser Anregung und zu den im Ausschuss vorgebrachten Innenstadtproblemen führt Erster Beigeordneter Dr. Gotzen aus, dass die landauf/landab bestehenden Innenstadtprobleme bekannt seien und die Bemühungen dahin laufen, ein leistungsfähiges Lebensmittelgeschäft in der Innenstadt zu halten bzw. anzusiedeln. Der jetzt anstehende Ausschluss des Einzelhandels im Bereich der östlichen Gewerbegebiete trage zur Stärkung der Innenstadt bei.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

„1.       Über die von den Trägern öffentlicher Belange und den Bürgern während der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 07.06.2004 bis 07.07.2004 vorgetragenen Anregungen wird nach sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in den als Anlagen 1 und 1 a beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden.

2.         Der Bebauungsplan Nr. IX/H „Jülicher Straße“, Erkelenz-Mitte wird hiermit als Satzung beschlossen.“

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht BBP IX H Jülicher Str (108 KB)