Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Auf
der Grundlage der §§ 52 Abs. 1 und 58 Abs. 2 sowie Abs. 7 Gemeindeordnung NW in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 ist über die Beschlüsse der
Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Gemäß § 52 Abs. 1 i.V.m. § 58 Abs. 2
ist diese Niederschrift vom Ausschussvorsitzenden und einem vom Ausschuss zu
bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen. Beschlussentwurf: „Zu
Schriftführern für die Niederschriften über die Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung werden hiermit 1.
Stadtoberinspektor
Manfred Steinwartz 2.
Stadtoberverwaltungsrat
Roland Hager bestellt.“ Finanzielle
Auswirkungen: keine |
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