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Vorlage - A 80/005/2004  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. II/2 "Krankenhaus", Erkelenz-Mitte
Status:öffentlich  
Federführend:Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Beteiligt:Planungsamt
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
07.12.2004 
1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Übersicht Krankenhaus  
Abw. BBP Nr. II 2 Krankenhaus Träger  

Tatbestand:

Tatbestand:

Für den Planbereich existiert bereits der Ursprungsplan Nr. II/1, der am 19.02.1994 Rechtskraft erlangte. Er gliedert die Flächen innerhalb des Planbereiches in Sondergebiete, die auf Bedürfnisse eines Krankenhausbetriebes bezüglich der überbaubaren Flächen und der Grund- sowie Geschossflächenzahl zugeschnitten waren sowie in private Grünflächen.

 

Der Vorläuferplan hatte das Ziel, die Erweiterungsabsichten des Hermann-Josef-Krankenhauses planungsrechtlich abzusichern und die Nutzung an die städtebauliche Umgebung anzupassen. Im Laufe der Zeit wurde die Erweiterungsplanung aufgrund sich ändernder Anforderungen überarbeitet. In der 1. Änderung des Ursprungsplanes wurde das Planrecht auf die damaligen Bedürfnisse angepasst und die überbaubaren Flächen entsprechend modifiziert.


Bei der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. II/1 „Schächer – Am Krankenhaus“, Erkelenz-Mitte handelt es sich um die Erweiterung und Modifizierung der durch den Ursprungsplan Nr. II/1 bereits dokumentierten städtebaulichen Zielplanung einer zentral angelegten medizinischen Hauptversorgungseinheit für das Gebiet der Stadt Erkelenz, wobei auch Praxen im medizinischen und therapeutischen Bereich allgemein zugelassen werden.

 

Angestrebt wurde ein abgerundetes Angebot an medizinischer Versorgung an zentralem gut erreichbaren Ort mit der Möglichkeit der Kooperation auf kurzen Wegen.

 

Durch die Umsiedlung der Ortslagen Immerath, Lützerath, Pesch und Borschemich aufgrund des Tagesbaus Garzweiler II ist eine Verlegung des Krankenhauses Immerath erforderlich geworden.

 

Die Unterbringung und der Anschluss des Krankenhauses in Immerath an das Erkelenzer Krankenhaus nach funktionalen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfordert eine erneute Anpassungsänderung des Planrechtes.

 

Um die Übersichtlichkeit des Planrechts zu gewährleisten und weiteren Änderungen in der Zukunft – aufgrund von veränderten Erfordernissen – vorzubeugen, wird das gesamte Plangebiet des Ursprungsplanes durch den Bebauungsplan Nr. II/2 neu überplant und der Ursprungsplan mit seinen zwei Änderungen außer kraft gesetzt.

 

In seiner Sitzung am 14.09.2004 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr.  II/2 „Krankenhaus“, Erkelenz-Mitte zugestimmt und beschlossen, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Öffentlichkeit sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu hören.

 

Das Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung des Termins der Bürgerbeteiligung im Amtsblatt Nr. 23 vom 24.09.2004 sowie mit Schreiben vom 30.09.2004 an die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange eingeleitet.

 

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 30.09.2004 beteiligt. Bei der am 05.10.2004 durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgetragen.

 

Seitens der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden dagegen planungsrelevante Anregungen vorgetragen, die in der Anlage 1 zum Beschluss aufgelistet sind.

 

Über die vorgetragenen planungsrelevanten Anregungen ist in der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zu entscheiden.

 

Stadtmarketing/Lokale Agenda

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.

 

Durch die Aufstellung der Satzung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozial verträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

So sind Bauleitplanungen so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Insbesondere sind die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und  der Landschaftspflege gemäß § 1 Abs. 6,  7. a bis j zu berücksichtigen.

 

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

 „1.      Für die von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. II/1 „Krankenhaus“, Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung nach aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.

Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 2.        Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. II/1 „Krankenhaus“, Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Beschlussentwurf:

Anlagen:

Übersicht "Krankenhaus"

Abw. BBP Nr. II-2 „Krankenhaus“ Träger

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht Krankenhaus (133 KB)      
Anlage 2 2 Abw. BBP Nr. II 2 Krankenhaus Träger (169 KB)