Bürgerinformationssystem
Amtsleiter Orth trägt zum Sachverhalt vor. Ausschussmitglied
Ratsfrau Schirrmeister-Heinen sieht aufgrund der demographischen Entwicklung
nicht die zwingende Notwendigkeit, diesen Beschluss zum jetzigen Zeitpunkt zu
fassen. Beschluss: „1. Über
die von den Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Erkelenz – Erkelenz-West vorgetragenen Anregungen wird nach Abwägung
aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der als Anlage 1
beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die
Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der
Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz –
Erkelenz-West ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer eines
Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. „ Abstimmungsergebnis: einstimmig
bei 2 Enthaltungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||