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Auszug - Bebauungsplan Nr. II/2 "Krankenhaus", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Anregungen und Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs 2 BauGB  

 
 
1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 80/005/2004 Bebauungsplan Nr. II/2 "Krankenhaus", Erkelenz-Mitte
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Beteiligt:Planungsamt
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Amtsleiter Orth trägt zum Sachverhalt vor

Amtsleiter Orth trägt zum Sachverhalt vor.

 

Auf Nachfrage erläutert Erster Beigeordneter Dr. Gotzen, dass der Bau eines privaten Ärztehauses nicht ausgeschlossen werde.

Techn. Beigeordneter Lurweg ergänzt auf Anfrage, dass im Rahmen der Krankenhausplanung Regelungen zum Parklatzangebot durch den Bau eines Parkdecks oder eines Parkhauses getroffen werden können.

Der jetzt vorliegende Bebauungsplan gebe nur die Rahmenbedingungen vor

Beschluss:

Beschluss:

„1.       Für die von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. II/1 „Krankenhaus“, Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung nach aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.

Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 2.        Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. II/1 „Krankenhaus“, Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig