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Vorlage - A 80/007/2004  

 
 
Betreff: 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX "Erkelenz-Nord" (Oestricher Kamp, Martellstraße), Erkelenz-Mitte
Status:öffentlich  
Federführend:Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Beteiligt:Planungsamt
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
07.12.2004 
1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Übersicht 10. Änd. BBP X Erk-Nord  

Tatbestand:

Tatbestand:

Für den Planbereich gelten der Vorläuferplan Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp), Rechtskraft 09.08.1996 und seine 4. und 7. Änderung (Rechtskraft 07.11.1998 bzw. 01.07.2000). Der Ursprungsplan setzt für den Planbereich ein allgemeines Wohngebiet sowie eine nördlich angrenzende öffentliche Grünfläche erschließende Verkehrsfläche fest.

 

Die 4. Änderung modifizierte die textlichen Festsetzungen auf die damaligen aktuellen Bedürfnisse einer zeitgemäßen Wohnbebauung. Durch die 7. Änderung wird für das allgemeine Wohngebiet festgesetzt, dass pro Wohngebäude nur maximal 2 Wohneinheiten zulässig sind.

 

Im Laufe der Umsetzung des Bebauungsplanes hat sich gezeigt, dass die Verkehrsfläche, welche den Grüngürtel umschließt, der direkt an das Flurstück 231 im Westen und Norden anschließt, erheblich flächensparender gestaltet werden kann.

 

Ziel und Zweck der Planung ist es, die öffenlilche Grünfläche direkt von dem Flurstück 237 aus zu erschließen. Die weiteren Flächen des Grüngürtels sind dann von dort fußläufig erreichbar. Dies ermöglicht einen Verzicht auf die Verkehrsfläche entlang des Flurstückes 231 zugunsten einer besseren Bebaubarkeit dieser Fläche.

 

Inhalt dieses Bebauungsplanes ist daher, die Verkehrsfläche durch eine Fläche als allgemeines Wohngebiet zu ersetzen, und die Baugrenzen gegenüber dem Vorläuferplan um 3 m nach Norden zu verschieben.

 

Da die Grundzüge der Ursprungsplanung durch die 10. Änderung des Bebauungsplanes nicht berührt werden, kann die 10. Änderung als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.

 

Hinweis:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hatte in seiner Sitzung vom 14.09.2004 der Aufstellung des Entwurfes der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Martellstraße), Erkelenz-Mitte bereits zugestimmt. Mit Wirkung zum 24.06.2004 wurde das Baugesetzbuch den EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz – EAG Bau) angepasst. Da diese Änderungen bei der ursprünglichen Vorlage unberücksichtigt blieben und zudem zwischenzeitlich eine öffentliche Auslegung als praktikabler angesehen wird, wird der Entwurf der  beabsichtigten 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX noch einmal dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Lokale Agenda

 

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Änderung der Satzung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanungen zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, um eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Bei der Änderung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

 „1.      Es wird festgestellt, dass die vorgesehene 10. Änderung gemäß § 13 Abs. 1 BauGB nicht die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp), Erkelenz-Mitte berührt.

2.                 Die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Martellstraße), Erkelenz-Mitte wird beschlossen.

3.                 Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Martellstraße), Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.

4.                 Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Martellstraße), Erkelenz-Mitte ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2  in Verbindung mit §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu informieren.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlagen

Anlage:

Übersicht 10. Änderung BBP XX "Erkelenz-Nord"

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht 10. Änd. BBP X Erk-Nord (78 KB)