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Amtsleiter Orth trägt zum Sachverhalt vor. Beschluss: „1. Es
wird festgestellt, dass die vorgesehene 10. Änderung gemäß § 13 Abs. 1 BauGB
nicht die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“
(Oestricher Kamp), Erkelenz-Mitte berührt. 2.
Die Aufstellung
der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp,
Martellstraße), Erkelenz-Mitte wird beschlossen. 3.
Dem in der
Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 10. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Martellstraße),
Erkelenz-Mitte wird zugestimmt. 4.
Der in der
Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Martellstraße), Erkelenz-Mitte ist
gemäß § 13 Abs. 1 und 2 in Verbindung
mit §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte
und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu
informieren.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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