Beschlussentwurf:
„1. Über die von den Trägern öffentlicher
Belange zum Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Erkelenz – Erkelenz-West vorgetragenen Anregungen wird nach Abwägung
aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der als Anlage 1
beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.
Die
Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der
Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz –
Erkelenz-West ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer eines
Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. „