Beschlussentwurf:
„1. Für
die von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. II/1
„Krankenhaus“, Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung nach aller
erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage 1
beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. II/1 „Krankenhaus“, Erkelenz-Mitte
ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer eines Monats gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“