Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„Aufgrund der Ergebnisse aus dem Controlling zum 31.12.2020 wird festgelegt, dass die Maßnahmen zur Frauenförderung aus dem Gleichstellungsplanes 2019 – 2023, Punkte 6.1 bis 6.4 weiterhin intensiv zu verfolgen sind; dies gilt bei
- Neueinstellungen und Nachbesetzung von Stellen
- Beförderungen, Höhergruppierungen, Abordnungen und Umsetzungen
- Aus- und Fortbildung
- Vereinbarkeit Familie und Beruf
Ferner ist zukünftig bei Ausschreibungen von Stellen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, folgender Satz hinzuzufügen:
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sind Frauen bevorzugt zu berücksichtigen, soweit in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe nicht überwiegen.“