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Vorlage - A 30/237/2021  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 13.04.2021: Erlass einer Baumschutzsatzung
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Vorberatung
19.05.2021 
5. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt geändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
20.05.2021 
4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
27.05.2021 
6. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Bündnio 90 Die Grünen vom 13.04.2021 - Erlass einer Baumschutzssatzung  

Tatbestand:

Mit Antrag vom 13.04.2021 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz zur Beratung im zuständigen Ausschuss beantragt, auf der Grundlage der Muster-Baumschutzsatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen vom 15. März 2021 (Az.: 26.0.6-015 qu/ko) eine Baumschutzsatzung für die Stadt Erkelenz zu erarbeiten und den zuständigen Gremien zur Verabschiedung vorzulegen.

 

In der Begründung des Antrages wird ausgeführt, in den vergangenen Jahren (1996, 2005, 2017) wäre bereits mehrfach über das Für und Wider einer Baumschutzsatzung diskutiert worden. Ein Handlungsbedarf wäre seitens der Verwaltung u.a. mit der Begründung negiert worden, dass in den Kommunen, die eine Baumschutzsatzung hätten, zumeist jeder Antrag auf Fällung eines Baumes vorbehaltlos genehmigt würde. Dieses Argument sei nach Auffassung der Fraktion Bündnis90/Die Grünen nicht stichhaltig. Ein Antrag dürfte wohl erst dann bei der Verwaltung eingereicht werden, wenn bereits geprüft wurde, ob auch tatsächlich eine Aussicht bestehe, die gewünschte Genehmigung zu erhalten.

 

Jeder Baum, für den ein solcher Antrag nicht gestellt werde, sei ein geretteter Baum!

 

Weiter wäre argumentiert worden, dass das Umweltbewusstsein der Bürger*innen zunehme und auf die Eigenverantwortlichkeit gesetzt werde. Zur Klarstellung erklärt die Fraktion, dass es ihnen fernliegen würde, die Bürger*innen der Stadt zu bevormunden. Aber leider würden die Fraktion in den letzten Monaten verstärkt Hilferufe erreichen, doch endlich etwas für den Schutz des Baumbestandes in der Stadt zu tun.

 

Daher sehe die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringenden Handlungsbedarf für den Erlass einer Baumschutzsatzung.

 

Wie bereits durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angeführt, hatten sich in den Jahren 1996, 2005 und 2017 (im Rahmen eines Bürgerantrags) die Ausschüsse sowie der Rat der Stadt Erkelenz mit einem Antrag auf Erlass einer Baumschutzsatzung auseinandergesetzt.

 

In den Sitzungen wurden die entsprechenden Anträge abgelehnt. Dies wurde mit dem Hinweis auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger begründet, die nicht durch eine Baumschutzsatzung bevormundet werden sollten, zumal das Umweltbewusstsein in der Bevölkerung nach damaliger Ansicht ohnehin zugenommen habe und die Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger durchaus verantwortungsvoll mit dem Baumbestand ihres Ortes, mit der Natur und mit ihrem Eigentum umgehen würden. Es bedürfe keiner Reglementierung.

 

Diese Auffassung wird von der Verwaltung weiterhin vertreten, zumal die Richtigkeit dieser Aussage auch in dem Antrag der Fraktion nicht eindeutig widerlegt wird.

 

Auch ohne Baumschutzsatzung sind Bäume bereits durch verschiedene Rechtsvorschriften geschützt (§§ 14, 15, 39, 67, 69 Bundesnaturschutzgesetz, § 30, 77 Landesnaturschutzgesetz NRW).

 

Im baulichen Innenbereich und auf gärtnerisch genutzten Flächen darf der Grundstückseigentümer ganzjährig und ohne Genehmigung Bäume fällen. Davon ausgenommen sind jedoch Bäume, die als Naturdenkmäler ausgewiesen sind.

 

Im Rahmen der Heckenrodungen ist vor allem der Artenschutz zu beachten, da viele Tiere diese Bereiche als Brut-, Nahrungs- und Lebensraum wahrnehmen. Daher gilt bei Heckenrodungen - sowohl im Innen- als auch im Außenbereich -, dass diese im Zeitraum zwischen dem 01.03. und dem 30.09. nicht gerodet werden dürfen. Der Artenschutz ist generell immer, also auch bei Bäumen, zu beachten.

 

Findet eine Rodung von Bäumen im baulichen Außenbereich statt, handelt es sich  um einen Eingriff in Natur und Landschaft. Hierfür ist eine Eingriffsgenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen. Zudem muss der Verursacher des Eingriffs diesen mittels Ersatzpflanzungen ausgleichen.

 

Zu bedenken ist auch, dass viele Grundstücke im Außenbereich innerhalb ausgewiesener Schutzgebiete liegen, in denen grundsätzlich eine Beseitigung von Gehölzen verboten ist. Hier kann die Untere Naturschutzbehörde jedoch im Einzelfall auf Antrag eine Ausnahme oder eine Befreiung erteilen.

 

Im Gebiet des Kreises Heinsberg verfügen lediglich die Gemeinde Selfkant und die Stadt Wegberg für Bäume im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wegberg-Dalheim über eine Baumschutzsatzung. Die Stadt Hückelhoven hat ihre im Jahr 2000 erlassene Baumschutzsatzung im Jahr 2010 auf politischen Antrag wieder aufgehoben. Die Baumschutzsatzung habe nach damaliger Aussage zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand geführt und sei von der Hückelhovener Bevölkerung nie angenommen worden. Das Erreichen der Zielsetzungen sei in keiner Weise gewährleistet worden, sondern habe zu Rechtsunsicherheit und Ungerechtigkeit in der Bevölkerung geführt.

 

Da das Umweltbewusstsein in der heutigen Zeit immer mehr an Bedeutung gewinnt, erscheint es effektiver, das bisherige Ziel der Stadt Erkelenz, den ökologisch verantwortlichen Umgang mit dem Baumbestand über die Öffentlichkeitsarbeit und das eigene Handeln als Vorbildfunktion (insb. Vornahme umfangreicher Ersatzanpflanzungen bei notwendigen Fällungen) fortzuführen.

 

Zu bedenken ist auch, dass für die Verwaltung bei Erlass der Baumschutzsatzung ein erheblicher zusätzlicher personeller Aufwand insb. für Beratungen, Prüfungen, Festlegung von Ausgleichszahlungen, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten entstehen.

 

Die Verwaltung sieht nach wie vor keinen nachgewiesenen Handlungsbedarf für den Erlass der beantragten Baumschutzsatzung, insbesondere sind auch keine Anhaltspunkte für einen verantwortungslosen Umgang der Bürgerinnen und Bürger mit Bäumen gegeben. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag  abzulehnen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss / Rat):

„ … “


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlage:

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 13.04.2021 auf Erlass einer Baumschutzsatzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Bündnio 90 Die Grünen vom 13.04.2021 - Erlass einer Baumschutzssatzung (10142 KB)