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Vorlage - A 20/538/2021  

 
 
Betreff: Beteiligung der NEW Kommunalholding GmbH an der NEW AG
hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrages der NEW Netz GmbH an das Drittelbeteiligungsgesetz
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
20.05.2021 
4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
27.05.2021 
6. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage1-Sitzungsvorlage des Landrates des Kreises Heinsberg  
Anlage2-Entwurf des Gesellschaftsvertrages  
Anlage3-Synopse des Gesellschaftsvertrages  

Tatbestand:

Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist zu 16,66 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 60,05 % an der NEW AG. Somit ergeben sich für die Stadt Erkelenz als KWH-Gesellschafter rd. 0,41 % mittelbare Beteiligung an der NEW AG.

 

Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligung ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u. a. bei der Änderung von Gesellschaftsverträgen von Tochter- oder Enkelgesellschaften der NEW AG.

 

Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu eines entsprechenden Beschlusses des Rates, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) folgt.

 

Die Gründe, die für die Anpassung des Gesellschaftsvertrages der NEW Netz GmbH an das Drittelbeteiligungsgesetz maßgeblich sind, können der beigefügten Sitzungsvorlage des Kreises Heinsberg für die Sitzung des Kreistages am 23.06.2021 entnommen werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf diese als Anlage 1 beigefügte Sitzungsvorlage verwiesen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1.

Der Ergänzung des Gesellschaftsvertrags der NEW Netz GmbH um die Errichtung des Aufsichtsrats gemäß dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrags sowie den weiteren Änderungen wird zugestimmt.

 

 2.

Die Vertreter der Stadt Erkelenz in den NEW-Gremien werden bzw. Herr

Landrat Pusch als Aufsichtsratsmitglied der NEW AG wird ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen bzw. den Änderungen im Gesellschaftsvertrag der NEW Netz GmbH im Aufsichtsrat der NEW AG zuzustimmen.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sitzungsvorlage des Landrates des Kreises Heinsberg.


Anlagen:

Anlage 1 - Sitzungsvorlage des Landrates des Kreises Heinsberg

Anlage 2 - Entwurf des Gesellschaftsvertrages

Anlage 3 - Synopse des Gesellschaftsvertrages

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1-Sitzungsvorlage des Landrates des Kreises Heinsberg (4998 KB)      
Anlage 2 2 Anlage2-Entwurf des Gesellschaftsvertrages (15541 KB)      
Anlage 3 3 Anlage3-Synopse des Gesellschaftsvertrages (11772 KB)