Bürgerinformationssystem
Beschluss: „Aufgrund der Ergebnisse aus dem Controlling zum 31.12.2020 wird festgelegt, dass die Maßnahmen zur Frauenförderung aus dem Gleichstellungsplan 2019 – 2023, Punkte 6.1 bis 6.4, weiterhin intensiv zu verfolgen sind; dies gilt bei - Neueinstellungen und Nachbesetzung von Stellen - Beförderungen, Höhergruppierungen, Abordnungen und Umsetzungen - Aus- und Fortbildung - Vereinbarkeit Familie und Beruf
Ferner ist zukünftig bei Ausschreibungen von Stellen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, folgender Satz hinzuzufügen: Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sind Frauen bevorzugt zu berücksichtigen, soweit in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe nicht überwiegen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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