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Vorlage - A 61/574/2021  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. III/2 "Kauler Weg", Erkelenz-Matzerath
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Vorberatung
18.05.2021 
5. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
20.05.2021 
4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
27.05.2021 
6. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahmen Öffentlichkeit, Behörden u. sonst. Träger öffentl. Belange BBP Nr. III2 Kauler Weg, Erkelenz-Matzerath  
Übersicht Geltungsbereich BBP Nr. III2 Kauler Weg, Erkelenz-Matzerath  

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 15.05.2019 hat der Rat der Stadt Erkelenz die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. III/2 „Kauler Weg“, Erkelenz-Matzerath, beschlossen und die Verwaltung beauftragt, einen Vorentwurf des Bebauungsplanes zu erarbeiten. In der Sitzung wurde ferner beschlossen zu dem Vorentwurf des Bebauungsplanes die Öffentlichkeit frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Golkrath zu beteiligen.

 

  1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 29 vom 19.10.2020 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 26.10.2020 bis einschließlich 30.10.2020 im Rathaus der Stadt Erkelenz sowie über die Internetseite www.erkelenz.de durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.

 

 

 

  1. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 28.10.2020 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

  1. Beteiligung des Bezirksausschusses

 

Der Bezirksausschuss Golkrath wurde über die Aufstellung des Bebauungsplanes informiert und der städtebauliche Entwurf in der Sitzung am 17.06.2019 vorgestellt. Hinsichtlich des Bebauungsplanes wurde folgender Beschluss gefasst:

Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):

Der Bezirksausschuss Golkrath stimmt den in der Sitzung am 17.06.2019 vorgestellten Planung zur Schaffung zusätzlicher Baugrundstücke im Bereich der Straßen „Kauler Weg“ und “Schwarzer Weg“ in Erkelenz-Matzerath, Stadtbezirk Golkrath, zu.“

 

  1. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung vom 08.12.2020, des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.12.2020 und des Rates der Stadt Erkelenz vom 16.12.2020 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III/2 „Kauler Weg“, Erkelenz-Matzerath, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 33 vom 18.12.2020 in der Zeit vom 04.01.2021 bis 05.02.2021 öffentlich ausgelegt und ins Internet eingestellt.

Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vorgetragen.

 

  1. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.12.2020 über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

  1. Änderung/Ergänzung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. III/2 „Kauler Weg“, Erkelenz-Matzerath, zur erneuten Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

 

Die erneute Offenlage begründenden Änderungen und Ergänzungen umfassen insgesamt:

Die im Ursprungsplan Nr. III „Matzerath“, und seiner 2. Änderung getroffenen Festsetzungen zum Maß der überbaubaren Flächen und der realisierten Baukörper darin wurde überprüft und das vorhandene Planrecht im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB i. v. m. § 1a Abs. 1 Satz 1 BauGB angepasst.

Für das an der Kapellenstraße 1-3 gelegene Baufenster (WA) sind im Ursprungsplan Nr. III „Matzerath“ mit der Angabe von 15,00 bzw. 20,00 m Bautiefe differente Maßketten festgesetzt. Eingezeichnet ist eine Bautiefe von 20,00 m, die überbaubare Bautiefe ist an dieser Stelle geometrisch nicht eindeutig. Unter Einbezug des Gebäudebestandes Kauler Weg/Kapellenstraße 3 dient die Übernahme des eingezeichneten Nutzungsmaßes von 20,00 m des Baufensters einer zukünftig eindeutigen Festsetzung.

Die eine erneute Offenlage begründenden Änderungen betrifft die zeichnerische und folgende planungsrechtliche Festsetzung:

-Punkt I. 4.4 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen.

Das anzupassende Baufenster in der Planurkunde sowie der Begründungstext wurden farblich gekennzeichnet. Es wurde vorgeschlagen die in der Beschlussvorlage aufgeführten Änderungen in den Entwurf des Bebauungsplanes aufzunehmen.

 

Der Rat der Stadt Erkelenz beriet in seiner Sitzung am 24.03.2021 über die eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungsvorschlägen zu der Beteiligung gemäß der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB, und beschloss in seiner Sitzung am 24.03.2021 die erneute Auslegung des Planentwurfes gemäß § 4a Abs. 3 BauGB.

 

  1. Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

 

Die erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wurde mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 26 vom 26.03.2021 im Zeitraum vom 06.04.2021 bis einschließlich 19.04.2021 im Rathaus und im Internet unter www.o-sp.de/erkelenz durchgeführt.

Während der erneuten öffentlichen Auslegung sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.

Eine von der Planänderung betroffene Behörde wurde mit Schreiben vom 06.04.2021 über die erneute Offenlage unterrichtet und um eine Stellungnahme gebeten. Seitens der angeschriebenen Behörde wurde während der erneuten öffentlichen Auslegung mit Mail vom 19.04.2021 eine Stellungnahme eingereicht, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet wird.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, und nach der erneuten Beteiligung § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III/2 „Kauler Weg“, Erkelenz-Matzerath, eingegangene Stellungnahme wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III/2 „Kauler Weg“, Erkelenz-Matzerath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.

Die Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III/2 „Kauler Weg“, Erkelenz-Matzerath, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. III/2 „Kauler Weg“, Erkelenz-Matzerath, wird mit seiner Planurkunde und Begründung unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Erarbeitung des Bebauungsplanes stehen im Haushaltsplan unter dem Produktsachkonto 090100 542940 „Räumliche Planung / Planungs- und Gutachterkosten“ Haushaltsmittel zur Verfügung.


Anlagen:

Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III/2 „Kauler Weg“, Erkelenz-Matzerath

Anlage - Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. III/2 „Kauler Weg“, Erkelenz-Matzerath

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahmen Öffentlichkeit, Behörden u. sonst. Träger öffentl. Belange BBP Nr. III2 Kauler Weg, Erkelenz-Matzerath (633 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Geltungsbereich BBP Nr. III2 Kauler Weg, Erkelenz-Matzerath (3579 KB)