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Tatbestand: Der Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Erkelenz 2019 - 2023 wurde gem. § 5 (4) Landesgleichstellungsgesetz NRW in der Sitzung des Rates am 18.12.2018 beschlossen. Nach § 5 (7) LGG NRW ist nach spätestens zwei Jahren die Zielerreichung des Gleichstellungsplanes zu überprüfen; d. h. bezogen auf den gültigen Gleichstellungsplan waren Ende 2020 die erhobenen Daten in den einzelnen Fachbereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert waren, neu zu ermitteln und zu vergleichen. Mit beiliegendem Bericht zum Controlling des Gleichstellungsplanes 2019 - 2023 wurden die Daten mit Stand 31.12.2020 erhoben, verglichen und analysiert. Der Auftrag zur Durchführung des Controllings wurde mit der letzten Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes eingeführt und wird daher erstmalig durchgeführt. Eine Ausfertigung des Berichtes ist als Anlage beigefügt und wird in der Sitzung des Personalausschusses vorgestellt. Die Zustimmung des Personalrates erfolgte in der Sitzung am 18.03.2021.
Nach § 5 Absatz 4 und 7 sind der Gleichstellungsplan sowie der Prüfbericht vom Rat zu beschließen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Aufgrund der Ergebnisse aus dem Controlling zum 31.12.2020 wird festgelegt, dass die Maßnahmen zur Frauenförderung aus dem Gleichstellungsplanes 2019 – 2023, Punkte 6.1 bis 6.4 weiterhin intensiv zu verfolgen sind; dies gilt bei - Neueinstellungen und Nachbesetzung von Stellen - Beförderungen, Höhergruppierungen, Abordnungen und Umsetzungen - Aus- und Fortbildung - Vereinbarkeit Familie und Beruf
Ferner ist zukünftig bei Ausschreibungen von Stellen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, folgender Satz hinzuzufügen: Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sind Frauen bevorzugt zu berücksichtigen, soweit in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe nicht überwiegen.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Controlling Bericht zum Gleichstellungsplan 2019 - 2023
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