Bürgerinformationssystem
Tatbestand: In seiner Sitzung am 24.06.2015 hat der Rat der Stadt Erkelenz die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Arnold-von-Harff-Straße), Erkelenz-Lövenich, beschlossen. In der Sitzung wurde ferner beschlossen zu dem Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Arnold-von-Harff-Straße), Erkelenz-Lövenich, die Öffentlichkeit frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Lövenich zu beteiligen.
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 12 vom 06.05.2019 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 28.05.2019 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 30.04.2019 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung aufgelistet sind.
Der Bezirksausschuss Lövenich wurde mit Schreiben vom 30.04.2019 beteiligt. Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 01.07.2019 vorgestellt. Hinsichtlich der Flächennutzungsplanänderung wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung): „Der Bezirksausschuss Lövenich nimmt die Ausführungen zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Arnold-von-Harff-Straße), Erkelenz-Lövenich, zustimmend zur Kenntnis.“
Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe vom 16.06.2020, des Hauptausschusses vom 18.06.2020 und des Rates der Stadt Erkelenz vom 24.06.2020 wurde der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen A.-v.-Harff-Straße), Erkelenz-Lövenich nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 22 vom 03.07.2020 in der Zeit vom 13.07.2020 bis 28.08.2020 öffentlich ausgelegt und ins Internet eingestellt. Während der öffentlichen Auslegung wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vorgetragen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 06.07.2020 über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 beteiligt.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung aufgelistet sind.
In den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung am 08.12.2020, dem Haupt- und Finanzausschuss am 10.12.2020 und des Rates der Stadt Erkelenz am 16.12.2020 wurde über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Feststellungsbeschluss seitens des Rates der Stadt Erkelenz gefasst.
Mit Schreiben vom 21.01.2021 wurde die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen A.-v.-Harff-Straße), Erkelenz-Lövenich, der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt.
Mit Schreiben vom 16.04.2021 erteilte die Bezirksregierung Köln für die vom Rat der Stadt Erkelenz festgestellte 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen A.-v.-Harff-Straße), Erkelenz-Lövenich, die Genehmigung mit einer Maßgabe gem. § 36 Abs. 1 VwVfG NRW. In die Begründung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen A.-v.-Harff-Straße), Erkelenz-Lövenich, ist demnach ein Zusatz zur Erläuterung bezüglich des Wegfalls der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft aufzunehmen. Inhaltlich finden keinerlei Änderungen der Bauleitplanung statt. Der Zusatz dient der Vervollständigung der Begründung bezüglich einer in der Planzeichnung korrekt umgesetzten Maßnahme. Der Wortlaut der Maßgabe ist als Anlage der Beschlussvorlage (Genehmigungsschreiben BZR Köln) beigefügt. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „Der Rat der Stadt Erkelenz tritt der Genehmigung der Bezirksregierung Köln vom 16.04.2021 eingeschlossen der Nebenbestimmungen (Maßgabe) bei." Finanzielle Auswirkungen: keine Anlagen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||