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Tatbestand: Bei dem Bäderbetrieb der Stadt Erkelenz handelt es sich um ein nicht wirtschaftliches Unternehmen im Sinne der Bestimmungen des § 107 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW, welches als Betrieb gewerblicher Art (BgA) nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes bzw. Körperschaftssteuergesetzes zu führen ist.
Zur Erfüllung steuerlicher Auflagen im Zusammenhang mit der Einbringung gewillkürten Betriebsvermögens, wurden ursprünglich zwei Hallenbäder und ein Freibad zu einem einheitlichen Bäderbetrieb zusammengefasst.
Am 14.05.1986 hat der Rat beschlossen, die von der Stadt Erkelenz gehaltenen Anteile am Grundkapital der Westdeutschen Licht- und Kraftwerke AG und den Anteil am Stammkapital der Kreiswerke Heinsberg in das Betriebsvermögen des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz einzulegen. Zwischenzeitlich wurde die Beteiligung an der WLK AG an die NVV AG veräußert. Mit dem Verkaufserlös hat die Stadt sich bei der NVV AG still beteiligt. Die aus der stillen Beteiligung zufließenden Zinsen und die Dividendenanteile aus der Beteiligung an der Kreiswerke Heinsberg GmbH sind beschlussgemäß beim Bäderbetrieb zu vereinnahmen und es ist eine Gewinnermittlung mittels Bestandsvergleich (§ 5 EStG) durchzuführen.
In 2020 ist nunmehr der BgA „Bäderbetrieb“ um die „Sportanlagen Keyenberg-neu u. a.“ erweitert worden. Die Sportanlagen umfassen insbesondere den Betrieb eines Rasenplatzes, eines Kunstrasenplatzes sowie den dazugehörigen Umkleideräumen. Die Inbetriebnahme dieser Sportanlagen soll im zweiten Halbjahr 2021 erfolgen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz GmbH & Co. KG, Aachen, wurde mit der Erstellung des Jahresabschlusses beauftragt. Der Jahresabschluss des Bäderbetriebes zum 31. Dezember 2020 wurde zwischenzeitlich aufgestellt und von den Wirtschaftsprüfern geprüft. Die Prüfungsgesellschaft hat am 30. März 2021 folgende Prüfungsbescheinigung erteilt:
„Wir haben auftragsgemäß den vorstehenden Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung – des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der einschlägigen Bestimmungen des Gemeinderechts erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den einschlägigen Bestimmungen des Gemeinderechts liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Betriebes gewerblicher Art.
Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung des IDW Standards: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7) durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Würdigung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, an deren Zustandekommen wir nicht mitgewirkt haben, haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Jahresabschlusses sprechen."
Die Bilanz ist zum 31. Dezember 2020 in Aktiva und Passiva mit 75.509.340,87 Euro (Vorjahr = 71.544.205,64 Euro) ausgeglichen. Der Jahresüberschuss beträgt laut Gewinn- und Verlustrechnung 1.562.398,06 Euro (Vorjahr = 1.676.002,79 Euro). Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlagen: Bäderbetrieb - Jahresabschluss 2020 mit Bilanz zum 31.12.2020 sowie Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. – 31.12.2020
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