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Vorlage - A 80/014/2021  

 
 
Betreff: Positionierung der Stadt Erkelenz zur vierten Leitentscheidung
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Braunkohle, Strukturwandel und LANDFOLGE Vorberatung
17.05.2021 
3. Sitzung des Ausschusses für Braunkohle, Strukturwandel und LandFolge ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
27.05.2021 
6. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
20210526_Positionspapier  
Vierte Leitentscheidung des Landes NRW  

Tatbestand:

In der fünften Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz am 21.04.2021 erläuterte Frau Dr. Renz, zuständige Landesplanerin im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, die vierte Leitentscheidung.

Diese wurde vom Kabinett des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.03.2021 für das Rheinische Braunkohlenrevier beschlossen. Vorangegangen war ein Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung. Mit der Leitentscheidung übersetzt die Landesregierung nach intensiven Gesprächen mit den Beteiligten das Kohleausstiegsgesetz des Bundes in die räumliche Planung des Landes und schafft den Rahmen für die bevorstehenden Veränderungen in den rheinischen Tagebauen.

 

Eine Positionierung der Stadt Erkelenz ist nun notwendig, um bis zur Entwicklung einer Stellungnahme zum Braunkohlenplanänderungsverfahren eine Richtungsvorgabe zu erhalten. Aktuell laufen Vorabstimmungen zur Erarbeitung eines Entwurfes des Positionspapiers, welches als Tischvorlage zur Sitzung vorliegen soll.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Das Positionspapier wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Papier an die Landesregierung mit einem entsprechenden Begleitschreiben zu übersenden.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlage:

Vierte Leitentscheidung des Landes NRW

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 20210526_Positionspapier (108 KB)      
Anlage 1 2 Vierte Leitentscheidung des Landes NRW (1116 KB)