Beschlussentwurf(als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
„Das durch die Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH aufgestellte Wasserversorgungskonzept wird gemäß § 38 Abs. 3 LWG NRW zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung auf dem Stadtgebiet Erkelenz beschlossen.“
26.06.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:(als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
„Das durch die Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH aufgestellte Wasserversorgungskonzept wird gemäß § 38 Abs. 3 LWG NRW zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung auf dem Stadtgebiet Erkelenz beschlossen.“
Abstimmungsergebnis:einstimmig
28.06.2018 - Hauptausschuss
Ö 4.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss(als Empfehlung an den Rat):
„Das durch die Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH aufgestellte Wasserversorgungskonzept wird gemäß § 38 Abs. 3 LWG NRW zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung auf dem Stadtgebiet Erkelenz beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
04.07.2018 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 3.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
„Das durch die Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH aufgestellte Wasserversorgungskonzept wird gemäß § 38 Abs. 3 LWG NRW zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung auf dem Stadtgebiet Erkelenz beschlossen.“