Bürgerinformationssystem
Ratsherr Krahe bittet darum, die von der Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung geäußerten Aussagen zur Grundwasser- und Niederschlagswassersituation im Baugebiet zu protokollieren und regt an, die Aussagen in die Kaufverträge aufzunehmen, die wie folgt lauten:
„Das Plangebiet liegt in einem Bereich, in dem aufgrund des Bodenaufbaues mit Staunässe und des ehemaligen Steinkohleabbaus mit Bodenhebungen aufgrund des Anstieges von Grubenwasser und, im Hinblick auf den noch aktiven Braunkohleabbau, mit durch Sümpfungsmaßnahmen bedingten Einflussnahme auf den Grundwasser-stand zu rechnen ist.
Von einer Versickerung des anfallenden Regenwassers nach § 51 LWG ist aufgrund der für eine konfliktfreie Versickerung problematischen Bodenverhältnisse abzusehen. Das Niederschlagswasser von Dach-, Hof und Verkehrsflächen ist über das vorhandene Kanalsystem (Mischsystem) abzuleiten.“ Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1und 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Gerderath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Gerderath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Gerderath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||