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Vorlage - A 61/429/2018  

 
 
Betreff: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 28.03.2018
hier: Antrag auf Überprüfung und Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes der Stadt Erkelenz mit Schwerpunkt Kernstadt
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
26.06.2018 
24. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
04.07.2018 
23. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz zurückgestellt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der SPD-Fraktion vom 28.03.2018 - Überprüfung und Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes Schwerpunkt Kernstadt  

Tatbestand:

Mit Datum vom 28.03.2018 beantragt die SPD-Fraktion, „Der Rat der Stadt Erkelenz möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Erkelenz aus dem Jahre 1995 zu überprüfen, fortzuschreiben und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.“

 

Begründet wird der Antrag mit dem Hinweis auf eine zuletzt im Jahre 2008 aufgrund von Untersuchungen des Radwegenetzes vorgenommene Fortschreibung, sowie damit das im Verkehrsentwicklungsplan das verstärkte Verkehrsaufkommen in Erkelenz, neueste Entwicklungen der Fahrzeugtechnik und diverse Umgestaltungen im innerstädtischen Verkehrsraum nicht berücksichtigt seien. Beantragt wird eine Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes in allen Teilen.

Der Antrag mit Begründung ist als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Der Verkehrsentwicklungsplan wurde erstmalig im Jahre 1995 aufgestellt. Zwischen 2005 und 2008 erfolgte eine Fortschreibung in den Teilen Leitlinien und Ziele, Kfz-Verkehr, Ruhender Verkehr, Parkleitsystem und Radverkehr. Eine flächendeckende Erfassung des Verkehrsgeschehens erfolgte nicht, ebenso wurde auf eine Fortschreibung des Kapitels zum ÖPNV verzichtet.

 

Mit dem Verkehrsentwicklungsplan als fachlich und politisch abgestimmtes Rahmenkonzept für einen Planungszeitraum von 5 bis 10 Jahren sollen die Grundlagen für Entscheidungen über zukünftige Maßnahmen für eine geordnete Verkehrsentwicklung i. S. einer Nachhaltigkeit in der Stadt- und Verkehrsentwicklung hergeleitet und begründet werden.

 

Ziel ist daher für den Planungshorizont von 5 bis 10 Jahren die Erarbeitung eines Handlungskonzeptes mit auch kurzfristig realisierbaren konkreten Maßnahmen, die der verkehrlichen und auch städtebaulichen Qualitätsverbesserung dienen. Nach Ablauf von 10 Jahren ist daher eine Überprüfung der Maßnahmenumsetzung und des Fortschreibungsbedarfes des Verkehrsentwicklungsplanes sinnvoll.

 

Zur Klärung des Fortschreibungsbedarfes sind daher die Grundannahmen der Verkehrsdaten des Verkehrsentwicklungsplanes und Bestimmungsgrößen der Verkehrsentwicklung sowie die Maßnahmenumsetzung zu überprüfen und gfs. Umfang und Schwerpunkte einer Fortschreibung aufzuzeigen.

 

Hinsichtlich der Erkelenz-spezifischen Bedingungen ist  eine Analyse der Verkehrsmittelwahl / Modal Split in 2018 beabsichtigt. Für die Erhebung wurden gemäß Erlass zur Förderung von AGFS Maßnahmen zur Ermittlung des Modal Split Fördermittel bewilligt.

 

Der Kreis Heinsberg beabsichtigt die bereits in 2012 durchgeführte kreisweite Mobilitätsuntersuchung in 2018 erneut durchzuführen. Die Ergebnisse sollen Ende voraussichtlich im Dezember 2018 zu Verfügung stehen.

 

In 2018 und 2019 ist die Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes Erkelenz-Mitte beabsichtigt, in dem u. a. konzeptionelle Überlegungen zum Verkehr auch für konkrete Teilräume mit Maßnahmenermittlung vorgesehen ist.

 

Die Ergebnisse vorgenannter Untersuchungen und Planungen sollen in die Klärung des Fortschreibungsbedarfes des Verkehrsentwicklungsplanes einbezogen werden.

Die Bearbeitung der Prüfung des Fortschreibungsbedarfes des Verkehrsentwicklungsplanes soll durch ein externes Verkehrsplanungsbüro erfolgen und der Bericht voraussichtlich in 2019 im zuständigen Fachausschuss zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag der SPD-Fraktion „Der Rat der Stadt Erkelenz möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Erkelenz aus dem Jahre 1995 zu überprüfen, fortzuschreiben und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen“, abzulehnen.


Beschlussentwurf (als Beschlussempfehlung an den Rat)

„Der Rat der Stadt Erkelenz möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, den Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Erkelenz aus dem Jahre 1995 zu überprüfen, fortzuschreiben und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Für eine Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes in allen seinen Teilen ist mit Kosten für verkehrsplanerische Leistungen und Gutachten zwischen 80.000 bis 100.000 EUR zu rechnen. Für das Haushaltsjahr 2018 stehen im Produktsachkonto 090100.542940 finanzielle Mittel nicht zur Verfügung.


Anlage:

Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 28.03.2018

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der SPD-Fraktion vom 28.03.2018 - Überprüfung und Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes Schwerpunkt Kernstadt (658 KB)