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Auszug - Aufstellung eines Wasserversorgungskonzeptes (§ 38 Abs. 3 LWG NRW)  

 
 
24. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 26.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
III/078/2018 Aufstellung eines Wasserversorgungskonzeptes (§ 38 Abs. 3 LWG NRW)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat III   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Das Wasserversorgungskonzept wird von den Gästen Herrn Leonhards, Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH und Herrn Sailer, Fa. Ahu Wasser-Boden-Geomatik vorgestellt. Es wird darüber berichtet, dass in einigen Jahren, voraussichtlich zwischen 2024 und 2026, das Wasserwerk in Mennekrath vollständig erneuert wird. Dies ist notwendig, weil aufgrund des voranschreitenden Tagebaus Garzweiler II das Wasserwerk in Holzweiler wegen zu geringer Fördermengen wegfallen wird. Eine zusätzliche Wasserentnahmestelle wird in Commerden entstehen. Der genaue Standort steht noch nicht fest.


Beschluss: (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

„Das durch die Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH aufgestellte Wasserversorgungskonzept wird gemäß § 38 Abs. 3 LWG NRW zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung auf dem Stadtgebiet Erkelenz beschlossen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig