Bürgerinformationssystem
Technischer Beigeordneter Lurweg informiert über den folgenden Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz stellt mit Datum vom 28.03.18 folgende Anfragen zur Finanzierung der Rendezvous-Haltestelle „Kölner Tor“:
1. Wann wurde die Rendezvous-Haltestelle Kölner Tor fertig gestellt?
Antwort der Verwaltung:
Die Rendezvous-Haltestelle wurde im Jahr 1998 fertig gestellt.
2. Wie hoch war der seinerzeit vom Land gewährte Zuschuss hierzu?
Antwort der Verwaltung:
Der seinerzeitige Bau der Rendezvous-Haltestelle Kölner Tor ist eine von insgesamt drei Maßnahmen, die in einem gemeinsamen Förderantrag zur Verbesserung des ÖPNV-Netzes in Erkelenz – Mitte umgesetzt wurden. Im einzelnen sind das:
1.Neugestaltung des Straßenzuges Aachener Str./Wilhelmstr./Südpromenade: die Kurvenbereiche wurden so umgestaltet, dass ein reibungsloser, sicherer Begegnungsverkehr der Busse gewährleistet ist. Ebenso wurde die Vorfahrtsberechtigung geändert und eine signalisierte Querungshilfe für Fahrgäste und Schüler am Buscap eingerichtet. 2.Errichtung einer Rendezvous-Haltestelle an der Kölner Straße als Voraussetzung für den Aufbau eines Stadtbussystems. 3.Dieses Maßnahmenpaket umfasste die Kurvenverbesserung durch Einrichtung eines Kreisverkehres im Kreuzungsbereich Theodor-Körner-Straße/ H.-J.-Gormanns-Straße/ Martin-Luther-Platz sowie die Kurvenbereichsverbesserung Theodor- Körner-Straße/ Anton-Raky-Allee.
Die Gesamtbaukosten für das Maßnahmenpaket lagen seinerzeit umgerechnet bei rund 1,8 Mio Euro. Insgesamt wurden Fördermittel in Höhe von rund 1.2 Mio. Euro ausgezahlt bei einem Fördersatz von damals i. M. 70%. Die Förderung erfolgt auf Basis des GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) das sich seinerzeit hauptsächlich aus Bundesmitteln zusammensetzte. Der Landesanteil an der Förderung ist vergleichsweise klein. Die Maßnahme 2 hatte umgerechnet Baukosten in Höhe von ca. 900.000 Euro und wurde insgesamt mit rund 675.000 gefördert.
3. Besteht auf Grund des Landeszuschusses eine Zweckbindung?
Antwort der Verwaltung:
Ja, es besteht eine Zweckbindung. Der Landeszuschuss spielt, wie beschrieben, nur eine untergeordnete Rolle.
3a. Wann läuft die Zweckbindung aus?
Antwort der Verwaltung:
Im Jahr 2029.
3b. Auf welche Bauteile bezieht sich die Zweckbindung
Antwort der Verwaltung:
Die Zweckbindung ist maßnahmenbezogen und nicht bauteilbezogen.
3c. Beinhaltet die Zweckbindung auch den Standort des Objektes
Antwort der Verwaltung:
Siehe Antwort zu 3b.
4a. Welche Konsequenzen hätte ein vorzeitiger Rückbau des Objektes?
Antwort der Verwaltung:
Rückzahlung der Fördermittel, ggfls. anteilig. Da die Maßnahme 2 „Rendezvous-Haltestelle Kölner Tor“ Bestandteil eines in sich abgestimmten Maßnahmenpaketes hinsichtlich der verkehrlichen Verbesserung war, müsste auch geprüft werden, inwieweit die Herausnahme einer Maßnahme Auswirkung auf das gesamte Förderpaket hat und Fördermittel ggfls. in Gänze auch für die anderen Maßnahmen zurückgezahlt werden müssten.
4b. Welche Konsequenzen hätte eine Zweckänderung mit Verlegung des Standortes?
Antwort der Verwaltung:
Siehe Antwort zu 4a.
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