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Tatbestand: Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz stellt mit Datum vom 28.03.2018 nachfolgende Anträge zur Durchführung von Maßnahmen im Bereich des Verkehrs in Erkelenz zur Beschlussfassung im Rat:
Begründung: Es wird auf den schlechten Zustand der bestehenden Anlagen und auf die Notwendigkeit zur Verbesserung der Situation für Radfahrer verwiesen.
- Tenholter Straße von der Goswinstraße bis zum Kreisverkehr Wilhelmstraße und vom Kreisverkehr Wilhelmstraße bis zur Einmündung Kölner Straße, - Aachener Straße von der Einmündung Goswinstraße bis zur Kreuzung Südpromenade/Westpromenade, - Schulring, - Adam-Stegerwald-Hof, - Paul-Rüttchen-Straße, von der Antwerpener Straße bis zur Neumühle Begründung: Die Maßnahme soll zu einer Verbesserung der Situation für Radfahrer führen, sie sei umsetzbar und passe in das Konzept der fahrradfreundlichen Stadt.
Begründung: Der Weg sei aufgrund seines Zustandes nur bedingt nutzbar, aber gleichwohl als sichere Streckenalternative insbesondere für Schulwegverkehre anzubieten.
Begründung: Mit Anbindung des Neubaugebietes an die L 227 sei zunehmend eine rechtswidrige Nutzung des Weges festzustellen, die insbesondere der angedachten Radwegenutzung entgegenstehe.
Begründung:
Obwohl Teil einer ausgeschilderten Radwegtrasse sei die örtliche Situation nicht fahrradgerecht gestaltet. Schäden an Fahrrädern beim Befahren der Stelle seien nicht auszuschließen.
Zu den Maßnahmen im Einzelnen:
Zu 1: Der linksseitige Radweg wurde bereits in Zusammenhang mit einer Kanalbaumaßnahme im Jahr 2011 über einen Großteil der Strecke ertüchtigt. Weiterer Handlungsbedarf besteht dort aus Sicht der Verwaltung nicht. Für die rechte Seite stadtauswärts gibt es bereits Abstimmungen mit dem zuständigen Landesbetrieb Straßen NRW zur Anlage eines Schutzstreifens. Nach Umsetzung der Vorerkundung und Verkehrsdatenerhebung ist die Realisierung für das Jahr 2019 bereits vorgesehen. Die Maßnahme ist federführend durch den Landesbetrieb Straßen NRW umzusetzen. Insofern ist ein Antrag zum Thema entbehrlich bzw. sollte aus Sicht der Verwaltung abgelehnt werden.
Zu 2: Die Aufbringung der notwendigen Markierungen bedingt eine Anordnung durch die Untere Verkehrsbehörde. Dies ist regelmäßig erst auf Grundlage übergeordneter Verkehrsbelastungsermittlungen und in einem Gesamtkonzept sinnvoll. Eine detaillierte Prüfung, ob aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht die Anordnung überhaupt möglich ist, konnte seitens der Verwaltung bisher nicht durchgeführt werden. Es ist jedoch erkennbar, dass bei einigen beantragten Straßen die Anordnung aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen nicht möglich sein wird (z.B. Schutzstreifen in Tempo 30 Zone). Da der Antrag auf die sofortige Umsetzung der Maßnahmen zielt, empfiehlt die Verwaltung den Antrag abzulehnen.
Zu 3: Der Weg ist ab der Einmündung Gewerbestraße Süd im landesweiten Radfahrnetz ausgeschildert und problemlos befahrbar. Die Ausschilderung erfolgt von der Tenholter Straße über den vorhandenen Radweg. Das Wegestück von der Gerhard-Welter-Straße bis zur Einmündung Gewerbestraße Süd ist kein Radweg sondern als Fußweg ausgeschildert. Die Verwaltung sieht keine Notwendigkeit von der vorhandenen Routenführung abzuweichen. Für die Pflege des Weges und den Rückschnitt des Bewuchses ist die Stadt Erkelenz zuständig. Der Weg ist aktuell in einem guten Zustand. Die Arbeiten werden durch den Baubetriebshof bereits so durchgeführt, dass eine ganzjährige Nutzung des Weges ermöglicht wird. Insofern ist ein Antrag zum Thema entbehrlich bzw. sollte aus Sicht der Verwaltung abgelehnt werden.
Zu 4: Der Antrag wurde nahezu gleichlautend bereits im Jahr 2015 durch den zuständigen BZA Golkrath an die Verwaltung gerichtet. Seinerzeit wurde er mit einer umfangreichen Begründung abgelehnt. (siehe Anlage). Am Sachverhalt hat sich nichts geändert.
Zu 5: Die Situation wurde im Nachgang zu einer Besichtigung durch den Arbeitskreis Fahrrad durch das Fachamt begutachtet. Eine Verbesserung ist möglich aber mit erheblichem Aufwand verbunden, da die Wasserführung im Gesamtbereich dann verändert werden muss. Eine Nutzung von Fahrradfahrern ist allerdings auch im jetzigen Zustand problemlos möglich. Eine Verkehrsgefährdung liegt nicht vor und Schäden an Fahrrädern sind der Verwaltung nicht bekannt. Im Ergebnis wird eine Umsetzung der vorgeschlagenen kleinräumigen Verbesserung seitens der Verwaltung nicht für notwendig erachtet. Die Verwaltung empfiehlt daher den Antrag abzulehnen.
Grundsätzlich ist zu den Anträgen festzustellen, dass zu Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs in Erkelenz ein Arbeitskreis unter Federführung des Referates 80 mit Einbeziehung von aktiven Radfahrern und der Verwaltung in Erkelenz besteht, in dem im Regelfall vorab eine Beratung der Ideen sicherlich sinnvoll gewesen wäre, zumal sich der Arbeitskreis auch örtlich bereits mit einigen Themen auseinander gesetzt hat. Darüber hinaus wurden die Fraktionen bereits in einer Inforunde im Februar über den aktuellen Sachstand bei einigen Maßnahmen insbesondere im Zuständigkeitsbereich anderer Straßenbaulastträger informiert. Eine Antragstellung zu den Themen ist aus Sicht der Verwaltung daher nicht erforderlich.
Zusammenfassend empfiehlt die Verwaltung, aus den vorgenannten Gründen den Antrag abzulehnen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Der Rat der Stadt Erkelenz möge beschließen:
- Tenholter Straße von der Goswinstraße bis zum Kreisverkehr Wilhelmstraße und vom Kreisverkehr Wilhelmstraße bis zur Einmündung Kölner Straße, - Aachener Straße von der Einmündung Goswinstraße bis zur Kreuzung Südpromenade/Westpromenade, - Schulring, - Adam-Stegerwald-Hof, - Paul-Rüttchen-Straße, von der Antwerpener Straße bis zur Neumühle
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