Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Die Ausschussvorsitzende Frau
Dulies verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und 2 i. V. m.
§ 32 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen die dem Ausschuss angehörenden sachkundigen
Bürgerinnen und Bürger sowie deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter“