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Vorlage - A 50/028/2010  

 
 
Betreff: Einrichtung einer Querungshilfe auf der Südpromenade in Höhe des Johanniter-Stiftes
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Senioren Entscheidung
11.05.2010 
1. Sitzung des Ausschusses für Senioren ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Tatbestand:

Tatbestand:

In der Sitzung des Runden Tisches am 08.03.2010 wurde die Einrichtung  einer Querungshilfe auf der Südpromenade in Höhe des Johanniter-Stiftes beantragt.

Ein Antrag auf Einrichtung eines Fußgängerüberwegs wurde von der Stadt Erkelenz mit Schreiben vom 05.03.2009 abgewiesen, da die gesetzlich vorgeschriebenen Richtnormen nicht erfüllt werden.

 

Heimleitung und der Heimbeirat des Johanniter-Stiftes sowie der Arbeitskreis des Runden Tisches „ÖPNV und Verkehr“ beantragen nunmehr die Einrichtung einer Querungshilfe. Die Bewohner überqueren im Bereich des Stiftes die Südpromenade, um u. a. zu den nahe gelegenen Arztpraxen und zum Krankenhaus zu gelangen und

dies sei in diesem Bereich mit erheblichen Gefahren verbunden. Die zulässige Geschwindigkeit, die auf dieser stark frequentierten innerstädtischen Straße auf 30 km/h festgesetzt ist, würde vielfach überschritten. Dies hätten Radarmessungen ergeben. Zudem sei das Überschreiten der Fahrbahn durch parkende Fahrzeuge (Parkbuchten) erheblich beeinträchtigt. Der relativ weite Fußweg zur Benutzung des Querungsbereiches am Kölner Tor wäre für ältere und behinderte Menschen unzumutbar.

In die Bewertung des Sachverhaltes sei noch einzubeziehen, dass mit Fertigstellung der Wohneinrichtung „Betreutes Wohnen“ Wilhelmstraße / Südpromenade die behinderten Bewohner die Südpromenade in Höhe des Johanniter-Stiftes überqueren würden, da der linksseitige Gehweg mit Gehhilfen wegen der geringen Breite nicht zu benutzen wäre.

 

Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

In der mittelfristigen Sanierungsplanung Erkelenz-Mitte ist ein Ausbau der Südpromenade (Kanal- und Straßenbau) für das Jahr 2012 vorgesehen. In der noch zu erstellenden Planung werden die durch den Runden Tisch sowie des BZA Erkelenz-Mitte vorgetragenen Anregungen zur Querungshilfe mit einbezogen. Mit Blick auf die entstehenden Kosten und aus bautechnischer Sicht wird daher für den Zeitraum bis zum grundhaften Ausbau auf den Einbau einer (doch recht teuren) Querungshilfe verzichtet.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Seniorenausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine