Bürgerinformationssystem
Tatbestand: In der Sitzung des Runden Tisches am 08.03.2010 wurde die
Einrichtung einer Querungshilfe auf der
Südpromenade in Höhe des Johanniter-Stiftes beantragt. Ein Antrag auf Einrichtung eines Fußgängerüberwegs wurde
von der Stadt Erkelenz mit Schreiben vom 05.03.2009 abgewiesen, da die
gesetzlich vorgeschriebenen Richtnormen nicht erfüllt werden. Heimleitung und der Heimbeirat des Johanniter-Stiftes sowie
der Arbeitskreis des Runden Tisches „ÖPNV und Verkehr“ beantragen
nunmehr die Einrichtung einer Querungshilfe. Die Bewohner überqueren im Bereich
des Stiftes die Südpromenade, um u. a. zu den nahe gelegenen Arztpraxen und zum
Krankenhaus zu gelangen und dies sei in diesem Bereich mit erheblichen Gefahren
verbunden. Die zulässige Geschwindigkeit, die auf dieser stark frequentierten
innerstädtischen Straße auf 30 km/h festgesetzt ist, würde vielfach
überschritten. Dies hätten Radarmessungen ergeben. Zudem sei das Überschreiten
der Fahrbahn durch parkende Fahrzeuge (Parkbuchten) erheblich beeinträchtigt.
Der relativ weite Fußweg zur Benutzung des Querungsbereiches am Kölner Tor wäre
für ältere und behinderte Menschen unzumutbar. In die Bewertung des Sachverhaltes sei noch
einzubeziehen, dass mit Fertigstellung der Wohneinrichtung „Betreutes
Wohnen“ Wilhelmstraße / Südpromenade die behinderten Bewohner die
Südpromenade in Höhe des Johanniter-Stiftes überqueren würden, da der
linksseitige Gehweg mit Gehhilfen wegen der geringen Breite nicht zu benutzen wäre. Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: In der mittelfristigen Sanierungsplanung Erkelenz-Mitte ist
ein Ausbau der Südpromenade (Kanal- und Straßenbau) für das Jahr 2012
vorgesehen. In der noch zu erstellenden Planung werden die durch den Runden
Tisch sowie des BZA Erkelenz-Mitte vorgetragenen Anregungen zur Querungshilfe
mit einbezogen. Mit Blick auf die entstehenden Kosten und aus bautechnischer
Sicht wird daher für den Zeitraum bis zum grundhaften Ausbau auf den Einbau
einer (doch recht teuren) Querungshilfe verzichtet. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Seniorenausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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